Schrittweise Kürzung der Versorgungsbezüge bereits beim Bundesverfassungsbericht
Die Senatsverwaltung für Inneres hat zur Verfahrensweise bei Anträ-gen/Widersprüchen gegen die Versorgungsabsenkung die ihr nachgeordneten Ein-richtungen gebeten, solche Anträge bzw. Widersprüche nicht zu bescheiden und damit das Verfahren im gewissen Sinne bis zum Abschluss des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht auszusetzen. Wir halten dies für eine vernünftige Maßgabe. Zugleich sind wir der Hoffnung, dass das bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zugunsten der Betroffenen entschieden wird.
„Natürlich bleibt es dabei, dass jede Kollegin und jeder Kollege, bei dem die Versorgung abgesenkt wird, gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einlegen muss.“