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Gewalt gegen Polizei-, Feuerwehr- und Ordnungsamtskräfte nicht länger tolerieren

- GdP fordert von Politik die Einrichtung von Doppelstreifen -

Berlin.

Nach einem Angriff auf eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes schlägt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Alarm. „Allein in diesem erst so kurzen Jahr sind bereits zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämtern in Ausübung ihrer Tätigkeit beleidigt und/oder angegriffen worden. Das darf die Politik nicht länger hinnehmen. Jetzt müssen endlich nachhaltige Schutzmaßnahmen für die Kolleginnen und Kollegen ergriffen werden“, verlangte der Landesbezirksvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Purper.

Sinnvoll seien in diesem Zusammenhang zum Beispiel Doppelstreifen – auch wenn die Regierung dann in den sauren Apfel beißen und mehr Personal einstellen müsse. „Diese Ausgabe muss dem Senat die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also der für die Gesellschaft Tätigen wert sein.“ Denn eines dürfe niemand vergessen, weder der Senat noch die Bevölkerung: Dass die Beschäftigten bei der Polizei, der Feuerwehr, den Bürger- und Ordnungsämtern und beim LABO ihren Dienst letztlich für die Bürgerinnen und Bürger verrichten.

In diesem Zusammenhang wies Purper darauf hin, dass in der Gesellschaft ein Umdenken zwingend erforderlich sei. „Menschen in Uniform müssen wieder als Respektspersonen wahrgenommen werden. Ich erwarte von der Politik, dass sie sich genau dies auf die Fahnen schreibt: Sie muss sich in der Öffentlichkeit klar hinter ihre Beschäftigten stellen und von der Bevölkerung mehr Achtung vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einfordern. Das wäre ein klares Zeichen.“ Der GdP-Landesbezirksvorsitzende forderte darüber hinaus, auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Ahndung der Straftaten durch die Schaffung eines § 115 StGB umzusetzen.

Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Tempelhof-Schöneberg war von einem Pkw-Fahrer zuletzt wüst beschimpft worden, nachdem sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr festgestellt und ihn zur Rede gestellt hatte. Als sie das Auto zur Beweissicherung fotografieren wollte, schlug ihr der Mann, sie weiterhin beschimpfend, gegen das Handgelenk. Die Digitalkamera fiel zu Boden und wurde beschädigt. Die Mitarbeiterin musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen Widerstand, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung eingeleitet.

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