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Keine Hilfe in der Beihilfestelle des Landesverwaltungsamtes

- GdP: Schließung von Service-Telefon und -Punkt bis Ende März ist Zumutung -

Berlin.

„Wo Hilfe drauf steht, muss auch Hilfe drin sein“, so der Landesbezirksvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Purper, angesichts der zweieinhalb Monate dauernden Schließung des Services der Beihilfestellen im Landesverwaltungsamt. „Das Mindeste, was man erwarten kann, ist, dass eine Nothotline eingerichtet wird, statt die Sprechzeiten am Service-Telefon und Service-Punkt bis zum 31. März komplett einzustellen. Mit einer Nothotline könnte wenigstens den Kolleginnen und Kollegen geholfen werden, die kurzfristig Genehmigungen der Beihilfestelle wegen Kurverlängerungen oder Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt oder Ähnliches benötigen.“

Das Argument, mit der vorübergehenden Einstellung der Serviceleistungen einen „extremen Anstieg der Bearbeitungszeiten“, wie auf der Webseite dargestellt, zu vermeiden, ziehe nicht, sagte Purper weiter. Ein Service für die Beamtinnen und Beamten dürfe nicht daran scheitern, dass niemand erkennen wolle, dass in jedem Jahr vor den Sommer- und den Weihnachtsferien die Anzahl der Neuanträge zunimmt. „Es hätte lange gegengesteuert werden müssen, sprich: Es hätten längst mehr Mitarbeiter für die Bearbeitung der Anträge eingestellt werden müssen.“

Für diese Fehlplanung noch um Verständnis zu bitten, schlage dem Fass den Boden aus. „Unsere ohnehin bundesweit am schlechtesten bezahlten Beamtinnen und Beamten gehen nun auch noch finanziell in Vorleistung und gewähren Senat und Banken sozusagen zinslose Kredite. Das ist niemandem zuzumuten. Deshalb muss schnellstens Abhilfe geschaffen werden“, forderte der GdP-Landesbezirksvorsitzende abschließend.

Als Privatversicherte müssen die Beamtinnen und Beamten der Berliner Polizei, der Feuerwehr, des LABO und der Bürger- und Ordnungsämter die Kosten für Arztbesuche und Medikamente zunächst auslegen. Erst ab einer Summe von 200 Euro können sie ihre Ansprüche bei der Beihilfestelle einreichen und geltend machen.
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