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1-zu-1-Freizeitausgleich – Dank GdP gibt´s endlich den verdienten Lohn

Innensenator verspricht komplette Umsetzung im 3. Quartal 2019

Foto: Spreepicture
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Wir haben frohe Kunde aus dem Hause des Innensenators. Andreas Geisel (SPD) hat uns schriftlich zugesichert, dass der Berliner Senat endlich von einer zeitnahen Umsetzung des bindenden Urteils vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum Freizeitausgleich bei geleistetem Bereitschaftsdienst aus dem November 2016 ausgeht und alle Anträge bis Ende des 3. Quartals 2019 bearbeitet sein sollen.

Wir hatten rund um den diesjährigen 1. Mai mit einer Stickeraktion und entsprechenden Veröffentlichungen öffentlichkeitswirksam auf einen nach wie vor anhaltenden Missstand bei der Anrechnung geleisteter Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst aufmerksam gemacht. Bis zuletzt wurde dieser nur im Verhältnis von „3 zu 1“ in Freizeit ausgeglichen. Auf Klage eines Polizeibeamten des Landes Berlin wurde vor mehr als zweieinhalb Jahren entschieden, dass für Zeiten des Bereitschaftsdienstes Freizeitausgleich im Verhältnis „1 zu 1“ zu gewähren ist (BVerwGE vom 17. November 2016 -2 C 21.15). Der Kollege wurde mehrfach für mehrere Tage bei polizeilichen Unterstützungseinsätzen in anderen Bundesländern eingesetzt. Schon die Vorinstanzen hatten zu seinen Gunsten entschieden. Mit dem Urteil des BVerwG wurde ein jahrelanger Rechtsstreit höchstrichterlich abschließend entschieden.

Nachdem zwar Ankündigungen erfolgten, aber nichts Handfestes greifbar war, haben wir am 21. Mai den Regierenden Bürgermeister, den Finanzsenator, den Innensenator sowie die Vorsitzenden und innenpolitischen Sprecher der demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus angeschrieben und dazu aufgefordert, die Gerichtsentscheidung endlich umzusetzen, da rund 2.200 Widersprüche gegen die bisherige Praxis auf ihre Bearbeitung warteten.

Vor einigen Tagen haben wir Antwort von Andreas Geisel erhalten. Er äußerte Verständnis über den von uns kommunizierten Unmut über die bisherige Untätigkeit, verwies aber auf die zeitaufwendige Überprüfung der einzelnen Anträge. Wir stellen an dieser Stelle mal die Frage nach der personellen Ausstattung des Hauses. Zugleich erklärte der Innensenator, dass man davon ausgehe, bis Ende des 3. Quartals 2019 alle Anträge durch zu haben, so dass die Antragsteller dann zügig über den ihnen zustehenden Freizeitausgleich informiert werden können. Wir nehmen ihn beim Wort und hoffen, dass ihnen Taten folgen. Sollten sich Probleme und Nachfragen ergeben, meldet Euch bei uns!

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