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150 Kolleginnen und Kollegen wollen Berliner Polizei verlassen

GdP fordert Bundesbesoldung und flexible Arbeitszeitmodelle für familienfreundlichen Arbeitgeber

Berlin. Es ist eine erschreckende Zahl – Insgesamt 150 Polizistinnen und Polizisten wollen die Hauptstadt verlassen und haben dementsprechende Versetzungsgesuche in andere Bundesländer bzw. zum Bund gestellt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betrachtet die Vielzahl mit großer Sorge, fordert Berlins Politik dazu auf, die Arbeitsbedingungen zu nachhaltig zu verbessern und liefert gleich ein paar Anregungen.

Allein 40 wollen ins Berliner Umland

„Es gibt verschiedenste Gründe, warum jemand die Hauptstadt verlassen möchte. Das kann sicher auch mit dem Wunsch nach einer privaten Veränderung zusammenhängen, hat aber nach unseren Erfahrungen aus diversen Gesprächen vor allem auch was mit den Arbeitsbedingungen zu tun. Die Berliner Polizei ist in der Theorie als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert, in der Praxis ist eine Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufgrund von nostalgischen Arbeitszeitmodellen, fehlender Wertschätzung und des immer weiter ansteigenden Aufgabenpensums aber kaum möglich“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma. Die Gewerkschaft hat in den letzten Wochen mal Informationen eingeholt, wie hoch die derzeitige Anzahl an Versetzungsgesuchen ist. Sie liegt bei 175 und verteilt sich auf 150 Kolleginnen und Kollegen. Einige haben mehrere Anträge eingereicht, um die Chancen zu erhöhen. Am begehrtesten sind Wechsel nach Brandenburg (40), Sachsen (19), Mecklenburg-Vorpommern und zur Bundespolizei (je 17). Nach Rheinland-Pfalz möchte derzeit nur ein/e Kolleg., ins Saarland niemand.

Enge Regeln für Wechsel

Die Regeln für einen Wechsel sind eng gestrickt. Meist erfolgt das nur mit einem Tauschpartner, den man selbst benennt oder der über die Koordinierungsstelle gesucht wird. Hierbei kann es auch zu einem Ringtausch kommen. Wer hier nicht erfolgreich ist, hat nur eine Chance, wenn er/sie als sozialer Härtefall eingestuft wird (plötzliche, unvorhersehbare, schwerwiegendes Ereignisse, die eine regelmäßige Dienstverrichtung nahezu unmöglich machen). Eine freiwillig gewählte Lebenssituation wie ein Berufswechsel der/s Partners/In oder eine neue Liebe zählen nicht. Möglich ist ein Wechsel auch, sofern eine höherwertige Stelle angeboten wird oder die Altfallregelung greift. Berlins Polizeipräsidentin ist 2018 zum früheren Prozedere zurückgekehrt, stimmt nun den fünf längsten Anträge auch ohne Tauschpartner zu, Brandenburg ist davon ausgenommen.

Bundesbesoldung, flexible Arbeitszeit, attraktiver Arbeitgeber

Zwar seien die derzeitigen Arbeitsbedingungen über Jahre entstanden und keinesfalls allein die Schuld von R2G. Dennoch sieht die GdP viel Luft nach oben und hat klare Verbesserungsvorschläge, über die man detailliert mit den demokratischen Parteien sprechen wird, um kurz-, mittel- und langfristige Veränderungen auf den Weg zu bringen. Unter anderem geht es dabei um eine Besoldung auf Bundesniveau, flexiblere Arbeitszeitmodelle und die grundsätzliche Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers. „In der jetzigen Legislaturperiode ist in Sachen Besoldung und Ausstattung einiges passiert, aber eben nicht genug. Zumal man diese Form der Wertschätzung mit einzelnen Gesetzesentscheidungen konterkariert hat. Wir geben niemanden gern ab, aber das Resultat ist, dass zahlreiche Kolleginnen und Kollegen lieber kündigen und Pensionsansprüche aufgeben, was ihnen niemand verübeln kann. Wir werden nicht alle von diesem Wunsch abhalten können, aber wir sind überzeugt davon, dass die Umsetzung der von uns angesprochenen Bausteine die Zahlen mit Sicherheit senken würde. Die Vorschläge haben ihren Ursprung schließlich im Kollegenkreis“, so Cioma.
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