1,6 Milliarden Euro Haushaltsüberschuss für Amtsangemessene Alimentation nutzen
GdP schreibt offenen Brief an Regierenden Bürgermeister, SenFin und SenInn
Noch in diesem Jahr möchte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe mit dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 22. September 2017, AZ 2 C 8.17, beschäftigen und so richtungsweisend über die Rechtmäßigkeit der in Berlin gezahlten Besoldung entscheiden. Mit Ming Hsu haben wir einen GdP-Kollegen in unseren Reihen, dessen Klage bereits am weitesten vorangeschritten ist und über die das BVerfG urteilen wird. Der Berliner Senat zwingt seine Beamtinnen und Beamten anders als andere Bundesländer, den Rechtsweg zu beschreiten, um ihren rechtmäßigen Lohn zu erhalten. Nach wie vor lässt es der Finanzsenator trotz mehrerer Anfragen unsererseits offen, ob bei einer positiven Entscheidung des BVerfG alle Beamtinnen und Beamten, nur Widerspruchsführende oder gar nur Klagende für eine Nachzahlung berücksichtigt werden.
Wir appellieren erneut an die politische Führung dieser Stadt, hier ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und ein Zeichen zu setzen. Aus diesem Grund haben wir auf Basis des hervorragenden Haushaltsüberschusses eine Abgeltung vorgeschlagen, zum Beispiel in Form einer angemessenen Pauschale, und die drei zum Dialog über eine genaue Umsetzung eingeladen. Bisher haben wir keine Antwort erhalten, werden Euch aber über den weiteren Verlauf informieren.
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Wir appellieren erneut an die politische Führung dieser Stadt, hier ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und ein Zeichen zu setzen. Aus diesem Grund haben wir auf Basis des hervorragenden Haushaltsüberschusses eine Abgeltung vorgeschlagen, zum Beispiel in Form einer angemessenen Pauschale, und die drei zum Dialog über eine genaue Umsetzung eingeladen. Bisher haben wir keine Antwort erhalten, werden Euch aber über den weiteren Verlauf informieren.
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