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2,5 % mehr Besoldung ab Januar 2021, Hauptstadtzulage erst einmal unbefristet

Finanzsenator antwortet auf Fragen Deiner GdP

Foto: GdP

Bereits am 20. Mai haben wir Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) schriftlich um Beantwortung eines Fragenkataloges zur Corona-Prämie, zur Hauptstadtzulage sowie zur angedachten Besoldungserhöhung im Jahr 2021 gebeten. Gestern haben wir seine Antwort erhalten, aus der wir Euch in unserer heutigen Info die wesentlichen Aspekte zusammengestellt haben.

Corona-Prämie

„Die Entscheidung über die Gewährung von Dankes-Prämien im Rahmen der Corona-Krise treffen die jeweiligen Dienststellen in eigener Verantwortung. Insofern kann für die von Ihnen benannten Bereiche auch nur die jeweils zuständige Verwaltung genaue Auskünfte darüber geben, wie viele Beschäftigte und in welcher Höhe tatsächlich Prämien erhalten werden. Auch die anzulegenden Kriterien für die Prämiengewährung trifft die Dienststelle in eigener Zuständigkeit.“
  • Voraussichtliche Anzahl nach grober Abfrage durch SenFin:
        o Polizei (8.500), Feuerwehr (4.400), LABO (95), LEA (120), Bezirksämter (5.600)

Die Hauptstadtzulage

„Das Gesetz wird voraussichtlich spätestens Anfang Juli 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Danach wird die Hauptstadtzulage nunmehr unbefristet und wie ursprünglich beabsichtigt ab dem 1. November 2020 gezahlt.“
    • Ab November 2020 bis einschließlich A13/E13 monatliche Hauptstadtzulage im Wert von 150 €
    • Wahl zwischen steuerfreiem Zuschuss für Firmenticket in Höhe des AB-Tickets plus restlichen Zulagenbetrag oder steuerpflichtiger Gesamtbetrag in Höhe von 150 Euro

Die Besoldung

„Ausgehend vom Tarifabschuss (Erhöhung um 1,4 Prozentpunkte) ist daher beabsichtigt, (dass) die Besoldung und Versorgung für das Jahr 2021 entsprechend der Vorgaben des Senatsbeschlusses vom 15. Mai 2018 um weitere 1,1 Prozentpunkte erhöht werden. Sodann ergibt sich der lineare prozentuale Besoldungsanpassungswert von 2,5 Prozent ab dem 1. Januar 2021 für alle Besoldungsgruppen sowie die Anwärterinnen und Anwärter.“
    • Erhöhung um 2,5 Prozent ab Januar 2021, keine Mindesterhöhung (Sockelbetrag)
    • Zeitgleiche Anhebung der Bestandsbeamtinnen und -beamten von A4 auf A5
    • Besoldungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer wird voraussichtlich geringfügig übertroffen
    • Nur Jahressonderzahlung und allgemeine Stellenzulage fließen in Durchschnittsberechnung ein
    • Entsprechende Referentenentwürfe sind kurz vor der Fertigstellung und werden in Kürze Gewerkschaften und Interessenverbänden zur Beteiligung vorgelegt
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