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3G-Regelung für die GdP-Geschäftsstelle

Die Corona-Pandemie zieht schon wieder unaufhaltsam ihre Kreise, dementsprechende Maßnahmen zur Eindämmung sind bzw. werden zeitnah beschlossen. Davon sind wir leider nicht ausgenommen. Aus Rücksicht auf unsere Mitglieder und unsere Beschäftigten haben wir unsere Gewerkschaftsarbeit bereits wieder an die Gegebenheiten angepasst. Präsenzsitzungen der einzelnen Gremien und Personengruppen finden aktuell und auf unbestimmte Zeit nicht statt. Damit wir Euch aber weiterhin unsere Serviceleistungen bieten können, gilt ab sofort 3G für das Betreten unserer Geschäftsstelle und den dortigen Aufenthalt. Nur so können wir die Hilfe unserer Rechtsabteilung sowie der Pensions- und Steuerberatung aufrechterhalten.

Selbstverständlich erfüllen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsstelle die 3G-Parameter und testen sich trotz Impfschutz mehrmals in der Woche. Bitte lasst uns gemeinsam zusammenhalten, aufeinander Rücksicht nehmen und so die Pandemie vielleicht irgendwann ad acta legen! Seht bitte vor unangemeldeten Besuchen ab! Solltet Ihr die Geschäftsstelle aufsuchen wollen, legt uns bitte bei Eintritt Euer Impfzertifikat (digital oder analog), eine entsprechende Genesungsbescheinigung (max. sechs Monate nach Infektion) oder einen aktuellen Test eines offiziellen Testzentrums vor! Für den gesamten Aufenthalt gelten dann die aktuellen Hygienebestimmungen (Maskenpflicht, Mindestabstand, Dokumentation der Anwesenheit). Bleibt gesund!
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