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Amtsangemessene Alimentation – Klagen oder nicht? SenFin gibt keine klare Auskunft

Foto: GdP
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Anfang Juli haben wir die Antwort von der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) auf unseren Brief bekommen, in dem wir wissen wollten, ob mit Blick auf die amtsangemessene Alimentation geklagt werden muss oder nicht. Die Zeilen des Finanzsenators haben das leider nicht klären können. Vielmehr wurde auf die auszustehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verwiesen, in der auch die Frage beantwortet werden soll, wer bei einer potenziellen Nachzahlung Berücksichtigung findet. Ansonsten wurde auf die einschlägige Rechtsprechung verwiesen.

Wie diese genau aussieht, klärt die Antwort von SenFin auf die schriftliche Anfrage Nr. 18/19 992 des Abgeordneten Tom Schreiber, die zwar noch nicht veröffentlicht ist, vielen von Euch aber vorliegt. Sie legt nahe, dass nur die Beamtinnen und Beamten bei einer Feststellung der nicht amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt werden, die auch gegen die Unteralimentation vor dem Verwaltungsgericht geklagt haben. Wir haben nach wie vor eine andere rechtliche Auffassung, in den letzten Tagen aber ausführlich über die Antworten aus dem Hause SenFin diskutiert. Genauere Informationen darüber erhaltet Ihr bei Eurer jeweiligen Bezirksgruppen.

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