Amtsangemessene Alimentation – Klagen oder nicht? SenFin gibt keine klare Auskunft
Wie diese genau aussieht, klärt die Antwort von SenFin auf die schriftliche Anfrage Nr. 18/19 992 des Abgeordneten Tom Schreiber, die zwar noch nicht veröffentlicht ist, vielen von Euch aber vorliegt. Sie legt nahe, dass nur die Beamtinnen und Beamten bei einer Feststellung der nicht amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt werden, die auch gegen die Unteralimentation vor dem Verwaltungsgericht geklagt haben. Wir haben nach wie vor eine andere rechtliche Auffassung, in den letzten Tagen aber ausführlich über die Antworten aus dem Hause SenFin diskutiert. Genauere Informationen darüber erhaltet Ihr bei Eurer jeweiligen Bezirksgruppen.
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