Anpassung Kinderkrankentage
GdP kontaktiert Finanzsenator und Innensenatorin zur Anpassung der AV SUrlVO

Nach Ablauf der Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie würden ab Jahresbeginn 2024 ´wieder die bisherigen Regelungen für Arbeitnehmer gelten – zehn Tage je Kind und Elternteil. Dies soll nun erhöht werden.
Die angedachten Änderungen im Überblick:
Die angedachten Änderungen im Überblick:
- Erhöhung auf 15 Kinderkrankentage pro Kind (bis 12 Jahre) und Elternteil
- Erhöhung auf 30 Kinderkrankentage pro Kind (bis 12 Jahre) für Alleinerziehende
- Notwendiger Arztbesuch zur Anerkennung zukünftig erst ab dem vierten Tag Pflicht