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Bodycam, Finaler Rettungsschuss, Videoüberwachung – Die Linke gegen geplante ASOG-Neufassung

GdP kritisiert Koalition für Verzögerung bei neuen Ermächtigungsgrundlagen

Foto: Benjamin Jendro

Berlin. Der Landesvorstand der Linken hat übereinstimmenden Medienberichten zufolge beschlossen, sich gegen die geplante Neufassung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) von Innensenator Andreas Geisel zu stellen. Linke-Chefin Katina Schubert machte deutlich, dass zwar nicht alle geplanten Änderungen schlecht seien, es aber keine Verschärfungen mit der Linken geben wird. Die GdP fordert die drei Koalitionspartner auf, ihre genaue Position gemäß ihrer eigenen Ansprüche transparent zu machen, interne Streitigkeiten nicht zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen zu führen und zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Wir reden nicht über Handgranaten

„Wir reden nicht darüber, dass unsere Kolleginnen und Kollegen mit Handgranaten durch die Straßen laufen, sondern grundsätzliche und dringend benötigte Ermächtigungsgrundlagen an die Hand bekommen, um die Sicherheit in dieser Stadt zu gewährleisten und dabei stets rechtssicher sowie unter Wahrung der eigenen Gesundheit hantieren zu können. Wir hören seit zwei Jahren etwas von Änderungen und möchten wissen, wann unsere Kolleginnen und Kollegen denn endlich mit Handlungssicherheit rechnen dürfen, zumal andere Bundesländer sich in Sachen Rechtsmaterie längst weiterentwickelt haben“, so Stephan Kelm, stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei am Freitagmittag. Konkret benannte der Berliner GdP-Vize die im Koalitionsvertrag verankerte Bodycam (beruhigend in vielen Situationen, Beweissicherung), Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten (Prävention und Repression gehen Hand in Hand) und verbesserte Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung schwerster Straftaten (notwendig im Jahr 2019, Kriminelle nutzen Messengerdienste und Ähnliches) sowie eine klare, rechtlich haltbare Einstufung des Tasers (Risiko von Verletzungen/Tod geringer als bei Schusswaffe) und des finalen Rettungsschuss (Verantwortung darf nicht beim Beamten liegen, sondern der Behördenleitung) im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG).

Gesetzliche Grundlagen im Einklang mit täglicher Polizeipraxis

Kelm machte deutlich, dass er von SPD, Linke und Grünen eine klare Positionierung erwartet, es dabei aber nicht um oberflächliche Richtungen, sondern detaillierte Stellungnahmen zu einzelnen Aspekten der geplanten Änderungen geht. Kritik übte er am Umstand, dass die Gewerkschaft der Polizei nicht in den Gesetznovellierungsprozess eingebunden wird. „Ich möchte niemandem zu nah treten, aber wir haben es in anderen Bundesländern bereits beobachten können, in welche Richtungen sich Polizeigesetze entwickeln, wenn vermeintliche Experten der Inneren Sicherheit etwas aufschreiben. Die gesetzlichen Grundlagen müssen mit den Anforderungen der tagtäglichen Polizeipraxis in Einklang zu bringen sein. Vielleicht sollte man jene fragen, die wissen, wovon sie reden. Wir sind jederzeit bereit, die politisch Verantwortlichen mit sachlich fundierten Argumenten davon zu überzeugen, dass bestimmte Ermächtigungsgrundlagen notwendig sind.“

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