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Bürger- und Polizeibeauftragte/r Thema im Innenausschuss

GdP steht Plänen offen gegenüber – Landeschef Cioma: „Die Ausgestaltung ist entscheidend – Warum nicht jemand mit Polizei-Hintergrund?“

Foto: Benjamin Jendro

Berlin. Im heutigen Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses widmete man sich im Rahmen einer Sondersitzung dem rot-rot-grünen Gesetzesentwurf zur/m geplanten/m Bürger- und Polizeibeauftragten. GdP-Landeschef Norbert Cioma wurde geladen, um den Abgeordneten mit unserer Expertise zur Verfügung zu stehen.

Polizeiliche Expertise muss sich in Institution wiederfinden

„Wir stehen dem Konzept einer solchen Institution offen gegenüber, aber die Ausgestaltung ist entscheidend. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass eine solche Stelle positive, aber auch negative Aspekte mit sich bringen kann, es auch an den einzelnen Personen liegt. Insofern ist es unersetzlich, dass sich polizeiliche Expertise bei einer/m/s Bürger- und Polizeibeauftragten wiederfindet. Auch jemand mit Polizeibezug in leitender Funktion ist denkbar. Man sieht, dass die Neutralität in Baden-Württemberg mit einem ehemaligen Polizisten gegeben ist und in Schleswig-Holstein mit einer Juristin eher nicht“, so Cioma am Montag. Die GdP begrüßt, dass das Parlament anders als beim LADG an einer ernsthaften Debatte interessiert scheint und sich ausführliche Expertise einholt, bevor das Gesetz durch das Plenum gebracht wird. Positiv sei die angedachte Unabhängigkeit der/des Beauftragten und die Wahl durch das Parlament. Eine solche Stelle könnte für Mediation zwischen Bürgerinnen/Bürgern sowie der Politik und Polizei sorgen, was in der Vergangenheit beim Blick auf viele Themen notwendig gewesen wäre. Als Beispiele nannte Cioma den Terroranschlag am Breitscheidplatz, die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln, die Zustände an der Polizeiakademie oder die Hygienedemos, bei denen transparentes Erklären geholfen hätte.

Gut: Anlaufstelle für Kolleg. – Noch zu optimieren: Bezeichnung, kurze Einreichfrist, Recht für Stelle, auf eigenen Wunsch zu berichten

Der GdP-Landeschef sprach von einem wichtigen Punkt, dass die Stelle auch für Kolleg. Ansprechpartner ist und so auch ohne Einhaltung des Dienstweges Missstände innerhalb der Polizei angesprochen werden können. „Neben einzelnen positiven Aspekten müssen wir aber auch ein paar kritische Sachen ansprechen. Die Bezeichnung symbolisiert Misstrauen gegenüber meinen Kolleg. und ich glaube kaum, dass es demnächst Beauftragte für die Justiz, die Feuerwehr oder das Schulwesen geben wird. Die Einreichfrist für Beschwerden sollte ausgedehnt werden, die Ausformulierung sollte im Jahr 2020 auch Diversität beachten, um hier niemanden zu diskriminieren. Es wäre sehr ratsam, dass die Institution auch das Recht bekommt, dem Parlament auf eigenen Wunsch zu berichten und nicht nur auf Anfrage“, so Cioma.
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