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Das wäre eine fatale Entscheidung – GdP wehrt sich massiv gegen Anhebung des Pensionsalters und schreibt offenen Brief an die Fraktionen und Parteispitzen

Berlin. Gemäß eines heutigen Zeitungsberichtes in der B.Z. kursiert im Abgeordnetenhaus eine Vorlage aus der Finanzverwaltung zur Anhebung der Regelaltersgrenze/Pensionsgrenze für Berlins Beamtinnen und Beamte. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in Reaktion einen offenen Brief an die demokratischen Fraktionen geschrieben und auf die möglichen Folgen einer solchen Entscheidung hingewiesen sowie notwendige Schritte zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Öffentlichen Dienst eingefordert.

GdP: Wer das entscheidet, verkennt die Arbeitsbelastung in der Hauptstadt

„Die Anhebung des Pensionsalters wäre eine unglaubliche Entscheidung, weil sie die Arbeitsbelastung in der Hauptstadt verkennt. Wenn ein Senat das entscheidet bzw. das Abgeordnetenhaus das durchwinkt, riskiert man die Funktionsfähigkeit der Berliner Polizei, Feuerwehr und gesamten Verwaltung. Uns brechen schon jetzt unglaublich viele Kolleginnen und Kollegen weg, weil Schichtdienst, tausende Überstunden und ständige Abrufbarkeit auf Dauer krank machen. Was wir wirklich brauchen, ist ein Pensionskorridor (z. B. zwischen 55 und 65) zur freien Entscheidung, eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit, Überstundenobergrenzen, die Einführung echter Lebensarbeitszeitkonten und flexible Arbeitszeitmodelle, gerade für Lebensältere“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Mittwoch. Laut B.Z. soll eine entsprechende Vorlage zur Anhebung der Regelaltersgrenze im Haus von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD) erarbeitet worden sein, nach seinen Worten auch mit Blick auf die anderen Bundesländer eine Anhebung „auf das 67. Lebensjahr demnach geboten“ sein. Verwaltungsbeamtinnen und -beamte gehen derzeit mit 65 in Pension. Nach Kollatz sei es bei einer grundsätzlichen Anhebung dann auch notwendig, die Grenzen für die Vollzugsdienste zu überprüfen. Polizeibeamtinnen und -beamte je nach Laufbahn mit 61-63, Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr zwischen 60 und 63, Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte mit 61-62.

Hohe Belastung, hohe Krankenstände, viele Kündigungen

Bereits in den vergangenen Jahren gab es immer wieder Anzeichen, dass Berlins Politik eine solche Veränderung plant, weshalb die GdP in stetiger Regelmäßigkeit die Positionen der Fraktionen abgefragt hat. Zuletzt ist dies im Wahlkampf zu den Abgeordnetenhaus-Wahlen 2021 geschehen. Bis auf Bettina Jarasch von Bündnis 90 / Die Grünen verneinten die demokratischen Parteien Pläne zu einer solchen Anhebung, benannten stets den Aspekt der Freiwilligkeit der Beschäftigten. „Wir haben auch immer wieder gehört, dass dies ohnehin erst denkbar wäre, wenn man bei der Besoldung der Durchschnitt der Länder erreicht hat. Dies ist bis heute nicht passiert, darüber können auch die derzeitigen Sonderzahlungen oder die Hauptstadtzulage nicht hinwegtäuschen. Berlin muss gerade beim Blick auf den Bund und Brandenburg konkurrenzfähig sein. Solange man weder die Grundbesoldung weiter in Richtung Bundesniveau anhebt und ein höheres Eingangsamt schafft noch die Freie Heilfürsorge einführt und die Zulagen als ruhegehaltsfähig eingestuft werden, brauchen wir über eine verpflichtende Verlängerung der Lebensarbeitszeit in unseren Bereichen nicht diskutieren“, so Kelm. Die GdP verwies im Schreiben an die Fraktionen und Parteispitzen auf die hohe Belastung der Kolleginnen und Kollegen, die hohen Krankenstände, die steigenden Zahlen bei den verwendungseingeschränkten Beschäftigten und innerlichen wie äußerlichen Kündigungen.
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