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Deine GdP für Dich erfolgreich – Corona-Prämie und Beförderungen sollen kommen

Innensenatorin mit klarem Signal an Kolleg. – Abgeordnetenhaus vereinbart Sonderzahlung

Heute ereilten uns freudige Nachrichten aus dem Berliner Abgeordnetenhaus sowie aus der Senatsverwaltung für Inneres. Das Plenum verständigte sich auf die Umsetzung eines eingereichten Antrags der Regierungsfraktionen zur einmaligen Gewährung einer Corona-Sonderzahlung im Jahr 2022 für Berlins Beamtinnen und Beamten. Damit erfolgt eine dahingehende Übernahme des Tarifabschlusses, den die Gewerkschaften Ende des vergangenen Jahres mit der Arbeitgeberseite vereinbarten. Konkret geht es um eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro (650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter), die bis spätestens März 2022 ausgezahlt werden muss, weil sie bis dahin steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Der Dringliche Antrag wurde heute erstmalig gelesen und an den Hauptausschuss übergeben, der sich planmäßig bereits in seiner nächsten Sitzung am 19. Januar damit beschäftigen soll. Im Anschluss erfolgt eine 2. Lesung im Plenum, nach der ein Beschluss gefasst werden kann.

Damit folgt die Berliner Politik unserer Forderung, sich schnellstmöglich der Thematik zu widmen, um eine entsprechende Wertschätzung auch Berlins Beamtinnen und Beamten zukommen zu lassen. Parallel dazu haben wir Finanzsenator Daniel Wesener mit der Bitte angeschrieben, eine mögliche Anhebung der bisherigen Grenze von 1.500 Euro für die steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie zu prüfen. Eine Reihe von Euch ist bereits in der Vergangenheit mit einer Corona-Prämie von 1.000 Euro berücksichtigt worden. Gemäß der Berechnung würde der überwiegende Teil der jetzigen Corona-Sonderzahlung (bei 1.300 Euro wären es 800 Euro) eben nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei sein.
 
Große Unterstützung bekamen wir bis hierhin von unserer neuen Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die sich neben der Corona-Sonderzahlung auch für unsere Beförderungen stark gemacht hat. Da die neue Landesregierung einen novellierten Plan für den aktuellen Doppelhaushalt 2022/23 vorlegen muss, kursierte das Gerücht, dass die angedachten Beförderungen nicht durchgeführt werden können. Die Innensenatorin zeigte im Gespräch zu dieser Thematik großes Verständnis und die Bereitschaft, sich für die Kolleginnen und Kollegen stark zu machen. Mit der Finanzverwaltung hat sie jetzt vereinbart, dass die angedachten Beförderungen (755 in der Polizei und 173 in der Feuerwehr) durchgeführt werden können – Ein starkes Signal der Wertschätzung.
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