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Der Kampf für angemessene Bezahlung kann beginnen

DPolG und GdP schließen Notdienstvereinbarung mit der Berliner Polizei

Berlin. Die Berliner Polizei hat sich mit der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf eine Notdienstvereinbarung für die Tarifverhandlungen 2021 geeinigt. Diese ist notwendig, um die Funktion der Behörde auch während entsprechender Streikmaßnahmen aufrecht zu erhalten und so die Sicherheit der Hauptstadt zu gewährleisten.

Gemeinsam klare Regeln für Streikmaßnahmen vereinbart

„Als zentrale Interessenvertretung für Polizistinnen und Polizisten können wir nicht wie die Bahngewerkschaften einfach zum Streik aufrufen und die Arbeit einstellen. Auch während der Maßnahmen muss die Berliner Polizei für die Menschen in dieser Stadt einsatzfähig sein. Ich freue mich, dass wir hier gemeinsam mit der Behördenleitung zu einer verbindlichen Regelung gekommen sind“, so GdP-Landesvize Kerstin Philipp am Montag. Selbstverständlich sei man daran interessiert, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen ihr Streikrecht wahrnehmen können. Überall ist dies jedoch nicht möglich. So müssen bspw. Notrufnummern weiterhin technisch betreut werden oder Beschäftigte aus bestimmten Dienststellen aufgrund ihrer speziellen Sach-, Fach- und Ortskenntnisse im Dienst bleiben. Welche Bereiche hierunter fallen und wen das genau betrifft, wird in einer Notdienstvereinbarung der Tarifparteien mit der Polizei Berlin schriftlich festgehalten. Mit dem Abschluss der Vereinbarung werden die Regeln klar fixiert und die Streikenden so vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber geschützt. Der von der Polizei Berlin als Verhandlungspartner festgelegte Adrian Swazinna (Stabsleiter Behördenleitung) ergänzte: „Auch die beiden tariffähigen Gewerkschaften DPolG und GdP haben mit all ihrer Expertise hartnäckig für die Ermöglichung wirksamer Arbeitskampfmaßnahmengekämpft, um möglichst vielen die Wahrnehmung ihres Streikrechts zu ermöglichen. Wir haben uns letztlich mit Bedacht auf die Sicherheit in der Hauptstadt auf einen sachgerechten Kompromiss verständigen können.

GdP fordert größtmögliche Beteiligung

In der Tat sind einzig und allein Gewerkschaften (in der Polizei nur DPolG und GdP) dazu berechtigt, zu Arbeitskampfmaßnahmen wie einem Streik aufzurufen und so ihren Forderungen am Verhandlungstisch Nachdruck zu verleihen. Sie sitzen über ihre Dachverbände mit am Verhandlungstisch und handeln mit der Arbeitgeberseite neue Tarifverträge aus. Beamtinnen und Beamte dürfen nicht einfach streiken, aber sie können sich in ihrer Freizeit durchaus an den Streikmaßnahmen beteiligen. „Mein Dank gilt auch jenen, die im Notdienst verharren und so anderen ihr Streikrecht ermöglichen. Wir freuen uns auf den bevorstehenden Arbeitskampf und werden unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Hierzu sind neben den Angestellten auch alle Beamtinnen und Beamten sowie Pensionäre eingeladen, denn das Ergebnis der Tarifverhandlungen wird auch ausschlaggebend für die kommenden Besoldungs- und die damit verbundenen Pensionserhöhungen sein. Es muss allen klar sein, dass wir nur mit großer Beteiligung lautstark sein und Entschlossenheit auf die Straßen bringen können“, so Philipp abschließend.
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