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Druck auf allen Ebenen erfolgreich – Pauschale Beihilfe soll im 1. Quartal 2020 kommen

Senat beschließt Gesetzesentwurf von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD)

Foto. GdP Berlin
Foto: GdP Berlin

Wie die Senatsverwaltung für Finanzen heute informierte, hat der Berliner Senat gestern einen Gesetzentwurf zur Einführung der Pauschalen Beihilfe von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen. Beabsichtigt ist die Einführung im 1. Quartal 2020, sie soll dann rückwirkend zum 1. Januar 2020 gelten.

Ein Erfolg, den wir dank der Unterstützung des DGB und des Hauptpersonalrates (HPR) in diversen politischen Gesprächen in den letzten Monaten erkämpfen konnten. So erhalten Beihilfeberechtigte wie Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die gesetzlich krankenversichert oder in entsprechendem Umfang privat krankenvollversichert sind, die Möglichkeit, sich einmalig zwischen pauschaler und individueller Beihilfe zu entscheiden. Bis jetzt müssen freiwillig gesetzliche Versicherte ihre Kosten gänzlich allein tragen. Künftig können Beihilfeberechtige eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent des Versicherungsbeitrages beantragen.

Die Regelung betrifft sowohl neu eingestellte als auch bereits beschäftigte Kolleginnen und Kollegen als, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Sind diese Personen in einer privaten Krankenvollversicherung versichert, kann die pauschale Beihilfe ebenfalls beantragt werden. Dann wird allerdings höchstens die Hälfte des Beitrages für den Basistarif gewährt. Voraussetzung für die Gewährung ist der unwiderrufliche Verzicht auf den Anspruch der individuellen Beihilfe. Der Anspruch auf Beihilfe zur Milderung besonderer Härten bleibt wie der Beihilfeanspruch bei der Pflegeversicherung laut Senatsverwaltung für Finanzen bestehen. Dem Gesetzesentwurf steht jetzt der gewöhnliche Weg bevor. Ehe er in Kraft tritt, muss er den Rat der Bürgermeister sowie das Abgeordnetenhaus passieren.

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