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Evaluationsbericht zur COVID19-Arbeitszeitflexibilisierung vorgelegt

Deine GdP kämpft für flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Der Covid19-Kristenstab hat dem Gesamtpersonalrat (GPR) den Evaluationsbericht zur Arbeitsflexibilisierung in den vergangenen Monaten vorgelegt. Er dient als Grundlage für die zukünftige Flexibilisierung. Als GdP haben wir da konkrete Vorstellungen, werden die weitere Entwicklung genau beobachten und mit Expertise begleiten. In unserer heutigen Info wollen wir Euch die zentralen Ergebnisse sowie unsere Einschätzung vorstellen.

Anlassbezogene Verrichtung und/oder Auswertung der 12-Stunden-Dienste

Die anlassbezogene Verrichtung bzw. Ausweitung von 12-Stunden-Diensten wird je nach Dienststelle unterschiedlich betrachtet, wobei man keinen Änderungsbedarf für die Abschnitte sieht. Hierzu liegt ein Initiativantrag des GPR vor, der die Forderung nach einer Flexibilisierung durch Zulassen von 12 Stunden-Diensten unter der Woche beinhaltet und von uns so unterstützt wird. Im Bereich ZOS soll eine Einführung geprüft werden.

Deine GdP plädiert auf Basis der positiven Erfahrungen in den letzten Monaten für die Möglichkeit, 12-Stunden-Dienste zu genehmigen. In Frage kämen zum Beispiel Dir X St 1 LD und Dir X K1, aber auch das Referat ZOS, bei dem eine Reduzierung der Rüstzeiten, mehr Vereinbarkeit durch weniger Dienstantritte sowie personal- und kostenschonenden Einsatz aufgrund der Reduzierung von Shuttle-Fahrten der Dienstkräfte zu den Objekten zu erkennen war.

Ausweitung der Rahmenanwesenheitszeiten in der DV Flex

Das flexible Arbeiten gemäß § 4 III AZVO Berlin von Mo. bis Fr. in der Zeit von 6 bis 19.30 Uhr ist ein wichtiger Baustein, sowohl für die Kolleginnen und Kollegen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf als auch für die Dienststelle dank einer besseren Abdeckung dienstlicher Belange. Während der Pandemie wurde dies auf die Zeit zwischen 4 und 22 Uhr ausgedehnt. Der Covid19-Stab empfiehlt eine Ausdehnung auf die Zeit von 5 bis 21 Uhr. Darüber hinaus möchte man die Rahmenanwesenheitszeit auf den Abschnitten zwischen morgens 4 Uhr und nachts 3 Uhr ausdehnen. Bis hierhin gilt sie für disponierbare Dienste von 6 bis 22 Uhr. Bei bestimmten Einsatzzwecken ist bekanntlich eine Ausdehnung auf 4 bis 1 Uhr (z. B. Vollstreckung Haftbefehle, Versammlungslagen) bzw. 24 Uhr (z. B. Bekämpfung Straßenkriminalität, Verkehrsunfallbekämpfung) möglich.

Deine GdP sieht insbesondere die letztgenannte Idee grundsätzlich kritisch, weil wir die bisherige Regelung auch für eine Schutzvorschrift halten. Eine solche Ausdehnung würde zu einer massiven Entgrenzung führen. Bei einer Ausnahmeregelung und dem vorgestellten, generellen Mittelweg zur Ausdehnung auf die Zeit zwischen 4 und 22 Uhr oder 5 und 21 Uhr wären wir gesprächsbereit, weil sie bei zahlreichen Beschäftigten durchaus zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf führt. Wichtig ist aber, dass es freiwillig bleibt und so den Kolleginnen und Kollegen obliegt, ob sie deshalb auf DuZ verzichten wollen. Dies wäre die Folge, da Dienstbeginn/Dienstende nicht auf Anordnung oder aus Interesse des Dienstherrn stattfindet, was bei einer Ausdehnung auf 4 bis 3 Uhr sogar einen noch größeren finanziellen Nachteil hätte.

Mobiles Arbeiten

Dass die Erfahrungen hinsichtlich einer Ausdehnung des Mobilen Arbeitens sehr positiv ausfallen, kann niemanden überraschen. Dementsprechend möchte man hier weiter ausbauen, was dann vermutlich dazu führen wird, dass man auf die Schaffung von Telearbeitsplätzen weitgehend verzichtet.

Deine GdP plädiert für die flächendeckende Ausstattung mit mobilen Endgeräten. Mobiles Arbeiten muss da, wo es sicherheitstechnisch möglich ist, gelebt werden. Dafür bedarf es dann aber klare und vor allem auch allgemeingültige Regelungen unabhängig von der Position. Auf vielen Dienststellen herrscht ein präsenter Engpass in Sachen Arbeitsplatzkapazitäten. Dieser ließe sich minimieren, wenn sich Kolleginnen und Kollegen einen Arbeitsplatz teilen können. Klar sein sollte auch, dass mit den erweiterten Möglichkeiten auch die Fortbildungsangebote zum Thema „Führen auf Distanz“ erweitert werden müssen. Darüber hinaus plädieren wir für eine ernsthafte Prüfung, ob eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit als Kompensationsmodell für diejenigen möglich ist, die nicht mobil arbeiten können wie z. B. im Funkwageneinsatzdienst.
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