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GdP: Live-Übertragung zum Schutz vor Eskalationen ist notwendig

- Gesetz muss aber verfassungsgemäß sein -

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das von der rot-schwarzen Regierung beschlossene Gesetz, dass es den Einsatzkräften der Polizei gestattet, bei Großlagen Live-Übertragungen anzuwenden. „Der Schutz der Bevölkerung sowie der Kolleginnen und Kollegen muss an erster Stelle stehen. Aus diesem Grund sind solche Übertragungen sinnvoll und notwendig, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können“, sagte Michael Purper, Berlin-Chef der GdP.

„Voraussetzung ist jedoch, dass das Gesetz verfassungsrechtlichen Bestand hat.“

Es gehe darum, per Video live verdachtsunabhängige Aufnahmen zu machen, die nicht aufgezeichnet würden. Bei einer Demonstration zum Beispiel könnten Strömungen erkannt werden, ob eine Situation eskalieren könnte oder nicht. Michael Purper führte in diesem Zusammenhang einen Vergleich an:

„Stellen Sie sich einen Pkw-Fahrer auf der Autobahn vor. Alles läuft glatt, er hat eine ruhige Fahrt. Dann wird im Verkehrsfunk vor einer Gefahrenstelle zwischen A und B gewarnt. Diese Warnung erhöht seine Aufmerksamkeit, und er weiß jetzt, dass er sich dem Punkt vorsichtig nähern muss – oder er entscheidet sich, vorher die Autobahn zu verlassen. In jedem Fall ist er nun auf der sicheren Seite.“ So seien die Übertragungen zu verstehen. Sie dienten ausschließlich der polizeitaktischen Auswertung.
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