GdP: Live-Übertragung zum Schutz vor Eskalationen ist notwendig
- Gesetz muss aber verfassungsgemäß sein -
„Voraussetzung ist jedoch, dass das Gesetz verfassungsrechtlichen Bestand hat.“
Es gehe darum, per Video live verdachtsunabhängige Aufnahmen zu machen, die nicht aufgezeichnet würden. Bei einer Demonstration zum Beispiel könnten Strömungen erkannt werden, ob eine Situation eskalieren könnte oder nicht. Michael Purper führte in diesem Zusammenhang einen Vergleich an:
„Stellen Sie sich einen Pkw-Fahrer auf der Autobahn vor. Alles läuft glatt, er hat eine ruhige Fahrt. Dann wird im Verkehrsfunk vor einer Gefahrenstelle zwischen A und B gewarnt. Diese Warnung erhöht seine Aufmerksamkeit, und er weiß jetzt, dass er sich dem Punkt vorsichtig nähern muss – oder er entscheidet sich, vorher die Autobahn zu verlassen. In jedem Fall ist er nun auf der sicheren Seite.“ So seien die Übertragungen zu verstehen. Sie dienten ausschließlich der polizeitaktischen Auswertung.
Es gehe darum, per Video live verdachtsunabhängige Aufnahmen zu machen, die nicht aufgezeichnet würden. Bei einer Demonstration zum Beispiel könnten Strömungen erkannt werden, ob eine Situation eskalieren könnte oder nicht. Michael Purper führte in diesem Zusammenhang einen Vergleich an:
„Stellen Sie sich einen Pkw-Fahrer auf der Autobahn vor. Alles läuft glatt, er hat eine ruhige Fahrt. Dann wird im Verkehrsfunk vor einer Gefahrenstelle zwischen A und B gewarnt. Diese Warnung erhöht seine Aufmerksamkeit, und er weiß jetzt, dass er sich dem Punkt vorsichtig nähern muss – oder er entscheidet sich, vorher die Autobahn zu verlassen. In jedem Fall ist er nun auf der sicheren Seite.“ So seien die Übertragungen zu verstehen. Sie dienten ausschließlich der polizeitaktischen Auswertung.