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GdP befürwortet den Beschluss des Bezirksamtes Reinickendorf gegen die Kennzeichnungspflicht

- Identifikationsschilder für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind danach nicht notwendig -

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Reinickendorfer Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe, Martin Lambert, keine Kennzeichenpflicht für Ordnungsamtsmitarbeiter einzuführen.

Zugleich fordert die GdP die politisch Verantwortlichen in den anderen Bezirksämtern auf, die noch über eine solche Kennzeichnungspflicht nachdenken, sich diesem Votum anzuschließen und die Diskussion des Themas damit endgültig zu beenden.

Bezirksstadtrat Lambert stellt richtig fest, dass es „(…) für die Kennzeichnung von Damen und Herren des Ordnungsamtes im Außendienst keine Notwendigkeit besteht. Jede Kollegin und jeder Kollege ist einerseits mit einer Identifikationsnummer „ausgerüstet“, die auf Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern ausgegeben wird. (…) Auch lässt sich durch die Fachbereichsleitung jede Kollegin und jeder Kollege während ihrer und seiner Dienstzeiten anhand der Dienstpläne und Einsatzörtlichkeiten unzweifelhaft und auch nachträglich eindeutig identifizieren.“

Die zusätzliche Gefährdung müsse berücksichtigt werden, die von einer Identifizierung der Mitarbeiterschaft im Außendienst ausgehe. „Bereits heute sehen sich die Kolleginnen und Kollegen zahlreichen Beleidigungen, Anfeindungen bis hin zu Tätlichkeiten ausgesetzt. Eine Personalisierung durch Kennzeichnung birgt die Gefahr in sich, dass sich diese Anfeindungen bis hin in das private Umfeld weiter verstärken könnten.“

Michael Purper, Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, dazu: „Die Begründung aus dem Bezirksamt Reinickendorf spiegelt die Äußerungen der GdP zu diesem Thema vollständig wider. Wir freuen uns, dass unsere Ansichten in Reinickendorf geteilt werden und hoffen auf eine Signalwirkung in die anderen Bezirksämter.“
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