Waren Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds Verwaltungsakte?
„Wie die Innenverwaltung zwischenzeitlich mitteilte, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nun in die Verhandlungs- bzw. Entscheidungsphase eingetreten, die auf die Anerkennung der Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds als Verwaltungsakt gerichtet ist. Sollte das Gericht zu der Entscheidung kommen, dass es sich um Verwaltungsakte handelt, so ist folgerichtig das avisierte Schiedsverfahren so nicht umsetzbar. Daraus würde nämlich unweigerlich resultieren, dass den Betroffenen Widerspruchs- und Klagerechte zu ihrem jeweils eigenen Verwaltungsakt zustehen“, erklärte BDK-Chef Kretzschmar zum aktuellen Sachstand.
Chance für die Betroffenen
„Wir bedauern, dass diese Situation ein Schiedsverfahren mindestens verzögert oder gar unmöglich macht. Gleichzeitig sehen wir aber auch Vorteile für die Betroffenen, wenn ihnen der individuelle Rechtsweg eröffnet würde“, ergänzte Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der DPolG. „Wir müssen jetzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten und anschließend schauen, ob sich weitere Instanzen mit dem Sachverhalt zu befassen haben. Bis dahin ist es kontraproduktiv und auch nicht im Interesse unserer Kollegen, über alternative Wege zu spekulieren“, sagte abschließend GdP-Landesbezirksvorsitzender Cioma.