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Hauptstadtzulage: Antragsformular kommt mit den August-Gehaltsnachweisen

Im Zweifelsfall gibt´s 150 Euro – Deine GdP hat Antworten auf die wesentlichen Fragen

Foto: CandyPottPictures

In den letzten Tagen ist aufgrund fehlender Transparenz große Unruhe beim Thema Hauptstadtzulage entstanden. Wir können Euch beruhigen, niemand muss ein eigenes Antragsformular entwerfen und niemand bekommt ein Firmenticket, wenn man es nicht will. Wir haben mit den Verantwortlichen im zuständigen Referat der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) gesprochen und Antworten zu Euren wichtigsten Fragen. Grundsätzlich erhalten alle Tarifbeschäftigten (vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch die TdL) sowie Beamtinnen und Beamten bis einschließlich A13 (auch mit Amtszulage) / EG13 die nicht ruhegehaltsfähige Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich.

Geld oder ÖPNV-Ticket?
In der Grundausrichtung splittet sich die Hauptstadtzulage in einen besoldungsrechtlichen Zulagenbetrag sowie einen Zuschuss zum ÖPNV-Firmenticket (Gegenwert des Firmentickets in AB). Wer sich für die Hauptstadtzulage in Form des kompletten Betrages und somit gegen ein Firmenticket entscheidet, muss sie komplett versteuern. Bei Inanspruchnahme des Zuschusses zum Firmenticket wird dieser Bestandteil der Hauptstadtzulage im Rahmen der Gehaltszahlung nicht versteuert. Der Zuschuss ist auch für ein Firmenticket des Tarifbereichs ABC möglich, erfolgt aber auch dann nur in besagter Höhe.

Wie teile ich meine Entscheidung mit?
Laut Senatsverwaltung für Finanzen werden mit den Besoldungs- bzw. Entgeltnachweisen im August ein Merkblatt sowie ein Musterantragsbogen für alle Verwaltungsbereiche versandt. Auf diesem könnt Ihr Euch durch einfaches Ankreuzen für eine der besagten Optionen entscheiden. Diesen Ankreuzbogen müsst Ihr dann nur an Eure jeweilig zuständige Personalstelle schicken. Wichtig ist auch, dass Ihr diese Entscheidung nur einmal mitteilen müsst. Sie gilt so lange, bis Ihr etwas anderes wünscht.

Bis wann muss ich mich entscheiden?
Grundsätzlich gilt je eher desto besser. Die IPV kann ab 10. September die gewählte Option ins System eintragen. Damit alles bereits im November wie gewünscht umgesetzt werden kann, müssen die Daten bis Mitte Oktober vorliegen. Da die Umsetzung erfahrungsgemäß mehr Zeit in Anspruch nehmen kann und wohl auch wird, ist eine Verzögerung durchaus möglich. Sie hat aber keine Auswirkungen auf den Erhalt Eurer Hauptstadtzulage. SenFin hat erklärt, dass Ihr bei nicht erfolgtem Antragseingang bzw. fehlender Bearbeitung zunächst die 150 Euro brutto erhaltet, sich also im schlimmsten Fahl die gewählte Option für den Zuschuss zum Firmenticket verzögert. Niemand erhält ein Firmenticket, wenn er oder sie es nicht ausdrücklich wählt.

Was ist zu bedenken, wenn ich den Firmenticketzuschuss möchte?
Wer sich aber für den Zuschuss zum Firmenticket entscheidet, muss ein solches entweder bereits besitzen oder einen Onlineantrag einreichen, der bis Anfang Oktober von der jeweils zuständigen Dienstreisenkostenstelle bestätigt wurde. Der entsprechende Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn bei Antragsbearbeitung ein Firmenticket vorliegt. Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen oberhalb von A13 / EG 13, denen ein entsprechender Zuschuss von 15 Euro gewährt wird.

Wie viel Hauptstadtzulage bekomme ich in Teilzeit?
Der in Form des Zuschusses zum Firmenticket gewährte Teil der Hauptstadtzulage wird nicht der Teilzeitkürzung unterzogen. Der potentielle Differenzbetrag sowie der komplett gewählte Zulagenbetrag unterliegen dagegen der Teilzeitkürz.

Wie viel Hauptstadtzulage bekomme ich in der Ausbildung?
Die monatliche Hauptstadtzulage für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf beträgt 50 Euro. Der monatliche Zuschuss für eine Monatskarte für Auszubildende oder ein Firmenticket für den Tarifbereich Berlin AB wird mindestens in Höhe des wirtschaftlichen Gegenwertes dieses Tickets gezahlt.
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