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Höhergruppierung beim ZOS – Aktueller Sachstand bei Klageverfahren

Unser Mann in Rechtsfragen - Büroleiter Thomas Woelke . Foto: Benjamin Jendro

Es gibt einen aktuellen Sachstand hinsichtlich Höhergruppierung von Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Zentralen Objektschutz (ZOS). Die bisherigen Ergebnisse zu drei unabhängig voneinander geführten Einzelklagen möchten wir Euch an dieser Stelle nicht vorenthalten.

Überleitung zu EG 6 TV-L

Dem klagenden Kollegen wurde auf Grund der Erfüllung des Bewährungsaufstieges im BAT die
Entgeltgruppe 6 TV-L zugesprochen. Diese gilt aber nur wegen der vollzogenen Überleitung und ist als rechtskräftige Einzelfallentscheidung zu betrachten.

Gründliche Fachkenntnisse – Eingruppierung in die EG 5 TV-L

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat einem klagenden Kollegen im Urteil vom 05.12.2018 die „gründlichen Fachkenntnisse“ zugesprochen, so dass er gemäß rechtskräftiger Einzelfallentscheidung in die Entgeltgruppe 5 TV-L einzugruppieren ist.

Gründliche Fachkenntnisse – Eingruppierung in die EG 6 TV-L

Darüber hinaus hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 14.06.2017 dem Kläger die „gründlichen Fachkenntnisse“ zugesprochen und dadurch entschieden, dass dieser in die Entgeltgruppe 6 TV-L einzugruppieren ist. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Urteil aufgehoben und dem LAG die Prüfung aufgelegt, ob „vielfältige Fachkenntnisse“ und ggf. „selbständige Leistungen“ erforderlich und vorhanden sind. Die entsprechende Verhandlung steht noch aus und soll am 04.12.2019 stattfinden.

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