Liebe Polizeipräsidentin – Bitte übernehmen!
Deine GdP schreibt offenen Brief mit Fragen zum Umgang mit Corona-Virus
Ist angedacht, die Kolleginnen und Kollegen ab sofort zeitnah über neue Entwicklungen, die aktuelle Tageslage und Handlungsmaßnahmen mit Blick auf das Coronavirus zu informieren? Wenn ja, ab wann, auf welchem Weg und in welchem Tonus?
Wer informiert grundsätzlich über Verfahrensweisen in der Berliner Polizei?
Welche Kolleginnen und Kollegen sind wie ausgestattet und wie eingewiesen? Welche Planungen gibt es über den aktuellen Stand hinaus?
Gibt es Ansprechpartner mit Checklisten in den Einheiten/auf den jeweiligen Dienststellen (Wer, wie erreichbar, wann zu kontaktieren)?
Wer übernimmt die offizielle weiterführende Information der Betroffenen von Seiten der Polizei Berlin?
Wie ist der offizielle Umgang mit Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft?
Wer übernimmt etwaigen Kontakt mit gefährdeten Einrichtungen, soziales Umfeld – Schule, Kita, Sportvereine usw.?
Wann und von wem werden wir auf das Virus getestet?
Gibt es eine innerbehördliche Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes oder der jeweils zuständigen Amtsärzte oder müssen die Kolleginnen und Kollegen im Verdachtsfall die normalen Wege mit langen Wartezeiten gehen?
Besteht die Notwendigkeit, benutzte Funkgeräte, Fahrzeuge, Objekte oder Räumlichkeiten zu desinfizieren?
Wer genau entscheidet über eine notwendige Quarantäne, ab wann erfolgt diese und durch wen wird sie wieder aufgehoben?
Gibt es ein spezielles Prozedere nach positivem Coronavirus-Befund, wann eine Dienstkraft wieder in den Dienst zurückkehren darf? Gibt es eine bestimmte Anzahl an Tests oder Dauer?
Gibt es einen speziellen Arzt, der in diesem Zeitraum als Ansprechpartner für die betroffenen Dienstkräfte bei eintretenden Symptomen zur Verfügung steht?
Ist dieser eventuell auch Ansprechpartner für die Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben?
Gibt es Überlegungen zu besonderen Maßnahmen für Kolleginnen und Kollegen, bei denen Vorerkrankungen bekannt sind?
Haben die Kolleginnen und Kollegen mit Einschränkungen oder einschneidenden Maßnahmen hinsichtlich ihrer Urlaubsgewährung zu rechnen?
Ist zur Reduzierung von Personenkontakten in den Büros angedacht, die Dienstverrichtungszeiten deutlich auszuweiten oder flexibel zu gestalten?
Gibt es Regelungen hinsichtlich Fortbildungen, wo Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Einheiten/Dienststellen zusammentreffen, z. B. Schießlehrgänge in Lehnin?
Wie werden die Dienstkräfte aus Sicht des Dienstvorgesetzten während der angeordneten Quarantäne geführt? Gelten sie als offiziell krank ohne Symptome und Befund vom Arzt? Müssen Sie Sonderurlaub nehmen? Gibt es unterschiedliche Regelungen für Beamte/Tarifbeschäftigte?
Wie verhält es sich in Sachen Lohnfortzahlungen, wenn Tarifbeschäftigte in Quarantäne sind bzw. aufgrund eines Coronavirus-Verdachts oder -Befundes länger als sechs Wochen nicht zum Dienst erscheinen können?
Hat es dienstrechtliche und andere juristische Auswirkungen auf die jeweilige Dienstkraft, wenn eine Kollegin/ein Kollege trotz Symptomen zum Dienst kommt und somit andere ansteckt? Wenn ja, bei welchen Symptomen sollte nicht erschienen werden?
Gibt es Regelungen für die mittlerweile nicht mehr unwahrscheinliche Entscheidung, den ÖPNV einzustellen, was zur Folge hätte, dass Kolleginnen und Kollegen, die nicht mit dem Auto zur Dienststelle kommen, entweder nicht zum Dienst antreten können, zur An-/Abreise mit dem Privatfahrzeug oder dem Taxi verpflichtet sind?
Welche Regelungen gibt es für Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund von geschlossenen Kindertagesstätten/Schulen ihre Kinder betreuen müssen bzw. ihre Angehörigen pflegen müssen und deshalb nicht zum Dienst erscheinen können?
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschungen hat am 11. März entsprechende Regelungen für den Lehrbetreib getroffen. Das bedeutet, dass auch unsere Studierenden des gehobenen Dienstes an der HWR beeinflusst sind. Werden die neuen Kolleginnen und Kollegen dennoch am 1. April ernannt? Hat es Auswirkungen auf diejenigen in den höheren Semestern? Gibt es Regelungen, was ihre Anwesenheitszeit angeht, da der HWR-Präsident den Vorlesungszeitraum jetzt bereits auf den 20. April verschoben hat?
Diese Info als PDF
Wer informiert grundsätzlich über Verfahrensweisen in der Berliner Polizei?
Welche Kolleginnen und Kollegen sind wie ausgestattet und wie eingewiesen? Welche Planungen gibt es über den aktuellen Stand hinaus?
Gibt es Ansprechpartner mit Checklisten in den Einheiten/auf den jeweiligen Dienststellen (Wer, wie erreichbar, wann zu kontaktieren)?
Wer übernimmt die offizielle weiterführende Information der Betroffenen von Seiten der Polizei Berlin?
Wie ist der offizielle Umgang mit Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft?
Wer übernimmt etwaigen Kontakt mit gefährdeten Einrichtungen, soziales Umfeld – Schule, Kita, Sportvereine usw.?
Wann und von wem werden wir auf das Virus getestet?
Gibt es eine innerbehördliche Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes oder der jeweils zuständigen Amtsärzte oder müssen die Kolleginnen und Kollegen im Verdachtsfall die normalen Wege mit langen Wartezeiten gehen?
Besteht die Notwendigkeit, benutzte Funkgeräte, Fahrzeuge, Objekte oder Räumlichkeiten zu desinfizieren?
Wer genau entscheidet über eine notwendige Quarantäne, ab wann erfolgt diese und durch wen wird sie wieder aufgehoben?
Gibt es ein spezielles Prozedere nach positivem Coronavirus-Befund, wann eine Dienstkraft wieder in den Dienst zurückkehren darf? Gibt es eine bestimmte Anzahl an Tests oder Dauer?
Gibt es einen speziellen Arzt, der in diesem Zeitraum als Ansprechpartner für die betroffenen Dienstkräfte bei eintretenden Symptomen zur Verfügung steht?
Ist dieser eventuell auch Ansprechpartner für die Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben?
Gibt es Überlegungen zu besonderen Maßnahmen für Kolleginnen und Kollegen, bei denen Vorerkrankungen bekannt sind?
Haben die Kolleginnen und Kollegen mit Einschränkungen oder einschneidenden Maßnahmen hinsichtlich ihrer Urlaubsgewährung zu rechnen?
Ist zur Reduzierung von Personenkontakten in den Büros angedacht, die Dienstverrichtungszeiten deutlich auszuweiten oder flexibel zu gestalten?
Gibt es Regelungen hinsichtlich Fortbildungen, wo Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Einheiten/Dienststellen zusammentreffen, z. B. Schießlehrgänge in Lehnin?
Wie werden die Dienstkräfte aus Sicht des Dienstvorgesetzten während der angeordneten Quarantäne geführt? Gelten sie als offiziell krank ohne Symptome und Befund vom Arzt? Müssen Sie Sonderurlaub nehmen? Gibt es unterschiedliche Regelungen für Beamte/Tarifbeschäftigte?
Wie verhält es sich in Sachen Lohnfortzahlungen, wenn Tarifbeschäftigte in Quarantäne sind bzw. aufgrund eines Coronavirus-Verdachts oder -Befundes länger als sechs Wochen nicht zum Dienst erscheinen können?
Hat es dienstrechtliche und andere juristische Auswirkungen auf die jeweilige Dienstkraft, wenn eine Kollegin/ein Kollege trotz Symptomen zum Dienst kommt und somit andere ansteckt? Wenn ja, bei welchen Symptomen sollte nicht erschienen werden?
Gibt es Regelungen für die mittlerweile nicht mehr unwahrscheinliche Entscheidung, den ÖPNV einzustellen, was zur Folge hätte, dass Kolleginnen und Kollegen, die nicht mit dem Auto zur Dienststelle kommen, entweder nicht zum Dienst antreten können, zur An-/Abreise mit dem Privatfahrzeug oder dem Taxi verpflichtet sind?
Welche Regelungen gibt es für Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund von geschlossenen Kindertagesstätten/Schulen ihre Kinder betreuen müssen bzw. ihre Angehörigen pflegen müssen und deshalb nicht zum Dienst erscheinen können?
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschungen hat am 11. März entsprechende Regelungen für den Lehrbetreib getroffen. Das bedeutet, dass auch unsere Studierenden des gehobenen Dienstes an der HWR beeinflusst sind. Werden die neuen Kolleginnen und Kollegen dennoch am 1. April ernannt? Hat es Auswirkungen auf diejenigen in den höheren Semestern? Gibt es Regelungen, was ihre Anwesenheitszeit angeht, da der HWR-Präsident den Vorlesungszeitraum jetzt bereits auf den 20. April verschoben hat?
Diese Info als PDF