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Mehr finanzielle Anerkennung für Engagement im Rettungsdienst

GdP erkämpft außertarifliche Zulage für Praxisanleitende

Foto: Spreepicture

Unsere konstruktiven Gespräche mit den Senatsverwaltungen für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie Finanzen fruchten und sorgen für zusätzliches Geld als Anerkennung für Eure Leistungen. In einer Mitteilung am Dienstagabend informierte Innensenatorin Iris Spranger über eine Einigung mit der TdL, nach der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter in der Entgeltgruppe KR 8, welche die berufspädagogische Zusatzqualifikation im vorgeschriebenen Umfang absolviert haben und Nachwuchskräfte anlernen, künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine außertarifliche Zulage von bis zu 224,45 Euro je Monat (bisher 78,34 Euro) ausgezahlt werden kann.

Voraussetzung gemäß der Innenverwaltung ist, dass die Tätigkeit überwiegend ausgeführt wird. Die Regelung soll rückwirkend zum 01. Januar 2023 gelten. Wir danken der Innensenatorin sowie Finanzsenator Daniel Wesener, dass sie hier im Sinne der Kolleginnen und Kollegen an einem Strang gezogen haben und sich ihre oftmals geäußerte Wertschätzung für das Engagement nun auch in finanzieller Hinsicht erkennen lässt.
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