Mehr finanzielle Anerkennung für Engagement im Rettungsdienst
GdP erkämpft außertarifliche Zulage für Praxisanleitende

Voraussetzung gemäß der Innenverwaltung ist, dass die Tätigkeit überwiegend ausgeführt wird. Die Regelung soll rückwirkend zum 01. Januar 2023 gelten. Wir danken der Innensenatorin sowie Finanzsenator Daniel Wesener, dass sie hier im Sinne der Kolleginnen und Kollegen an einem Strang gezogen haben und sich ihre oftmals geäußerte Wertschätzung für das Engagement nun auch in finanzieller Hinsicht erkennen lässt.