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Neues LADG – Schützt Euch vor Diskreditierungen!

Deine GdP empfiehlt: Jede Diensthandlung detailliert schriftlich festhalten

Foto: CandyPottPictures

In der letzten Woche hat das Abgeordnetenhaus Berlin zu unserem Unmut das von Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis90/Die Grünen) gewünschte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen und so dem gesamten öffentlichen Dienst das Misstrauen ausgesprochen. Es wird in den nächsten Wochen mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Wir möchten an dieser Stelle noch mal deutlich machen, dass wir als GdP ohne jegliche Einschränkung für diskriminierungsfreies Denken und Handeln stehen und eintreten, und wir das auch von unseren Kolleg. erwarten, da es letztlich die Grundlage für unser gesellschaftliches Zusammenleben ist. Das sehen wir aber bereits in den Grundrechten und auch dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz fixiert. Das LADG ist dafür nicht nötig. Unser Innensenator betont unisono mit den Befürwortern des Gesetzes, dass es keine Auswirkungen auf Eure tägliche Arbeit haben soll, wir sehen das aber ein wenig anders.

Es wäre abergläubisch zu denken, dass das Land Berlin etwaige Schadensersatzansprüche nicht irgendwann auf einzelne Kolleg. herunterbrechen wird und Ihr zur Kasse gebeten werdet, sofern es Euch nicht möglich war, Eure Unschuld auch für jedes Gericht ersichtlich zu beweisen. Es ist richtig, dass das im LADG nicht fixiert ist und gemäß der dort festgehaltenen Zeilen einzig das Land Berlin haften soll, wir glauben aber nicht an den Weihnachtsmann. Darüber hinaus hat unsere Polizeipräsidentin Frau Dr. Barbara Slowik, die sich mit Ihrer Äußerung zum LADG zuletzt öffentlichkeitswirksam vor die Kolleg. gestellt hat, in der Mittarbeitenden-Info vom Montag reinen Wein eingeschenkt. Es können auf Basis von Anschuldigungen gemäß LADG niederschwelliger Disziplinar- und Abmahnverfahren eingeleitet werden.
 
Aus diesem Grund bitten wir Euch zu Eurem Schutz, auch in Zukunft sehr detaillierte Strafanzeigen und Tätigkeitsberichte zu schreiben und diese in Poliks abzulegen. Beschreibt nicht nur die Situation, sondern legt auch ausführlich dar, warum Ihr welche Maßnahme ergriffen habt! Sollten Euch Kolleg. bei den Maßnahmen zur Seite stehen, lasst diese als Zeugen unterzeichnen! Es mag paradox klingen, aber das sollte ab sofort auch beim Auskunftsersuchen von Oma Bräsicke passieren. Ihr wisst nicht, wer Euch aus welchem Grund auch immer Monate später diskriminierendes Verhalten vorwirft und schnell hat man da mal ein Fünf-Minuten-Gespräch vergessen. Diese Empfehlung richtet sich im Übrigen nicht nur an unsere Kolleg. bei der Polizei, sondern auch bei der Feuerwehr, dem LABO, LEA und den Bezirken. Macht Euch Notizen und haltet alles schriftlich fest, damit Euch später kein Strick daraus gedreht werden kann! Das Gesetz ist vor einer Woche beschlossen worden und schon jetzt gibt es zahlreiche Fälle, in denen das Gegenüber auf Basis des LADG zumindest Vorwürfe androht.
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