Zum Inhalt wechseln

Parlament beschließt Besoldungserhöhung – 4,3 Prozent mehr zum 1. April 2019

Foto: GdP
Foto: GdP

Das Parlament des Abgeordnetenhauses hat am vergangenen Donnerstag im Anschluss an die zweite Lesung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen, wodurch die von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) angepeilte Erhöhung um 4,3 Prozent rückwirkend zum 1. April 2019 sowie 4,3 Prozent zum 1. Februar 2020 rechtmäßig umgesetzt werden kann. Gleiches gilt für die Versorgungsbezüge der Pensionärinnen und Pensionäre.

Wir freuen uns zwar, dass Berlins Politik es Ende September dann doch mal geschafft hat, die Anpassungen zu beschließen, sehen das vorgegebene Ziel des Koalitionsvertrages, im Jahr 2021 auf Durchschnitt der Länder zu sein, aber stark gefährdet. Ein Blick in den letzten DGB-Besoldungsreport (Eingangs- und Endstufe für A 7, A 9 und A 13) und die Positionen Berlins sprechen Bände: Vorletzter, Letzter, Vierzehnter, Fünfzehnter, Vierzehnter, Vorletzter. Aus diesem Grund haben wir mehrfach fünf Prozent Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar gefordert. Da man diesem Vorschlag nicht folgen wollte, winkt uns 2021 ein großer Schluck aus der Flasche oder aber der Bruch des Koalitionsvertrages. Wir bleiben dran.
This link is for the Robots and should not be seen.