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Problematik Schutzhunde – Deine GdP erhält Antwort vom BMI

Foto: k9buni

Anfang des Jahres trat die Veränderung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft, die massive Auswirkung auf den Einsatz von Schutzhunden in der Polizei hat. Wir haben daraufhin Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einem offenen Brief angeschrieben und um eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden gebeten. Auch, wenn die Innensenatorin dahingehend den Einsatz vorrübergehend angewiesen hat, sehen wir nach wie vor keine nachhaltige Lösung für den Einsatz unserer Schutzhunde, da Ausbildung, Training und Einsatzbewältigung nicht mehr mit der gesetzlichen Grundlage in Einklang zu bringen sind.

Wir haben Faeser signalisiert, dass wir absolut offen für innovative Trainingsmethoden sind, in denen komplett auf Schmerzen verzichtet werden kann. Aber aktuell gibt es aus unserer Sicht keine bekannten Alternativen, um unsere vierbeinigen Kollegen auf bestimmte Einsatzsituationen vorzubereiten. In 95 Prozent der Fälle ist es möglich, mittels Kommunikation zu arbeiten und die Schutzhunde schnellstmöglich schmerzfrei wieder unter Kontrolle zu bringen. Wir sind im Rechtsstaat aber auch verpflichtet, in den anderen fünf Prozent die Sicherheit zu gewährleisten, zum Beispiel, wenn sich ein Schutzhund im Arm eines Randalierers verbissen hat und diesen trotz Aufforderung nicht wieder loslässt. Man sollte auch nicht vergessen, dass Straftäter im Regelfall keine Rücksicht auf das Tierschutzgesetz und das Wohl der Tiere nehmen.
 
Als Vorschlag haben wir eine Art Übergangsregelung von zwei Jahren oder einem anderen Zeitraum empfohlen, die an eine Überprüfung der bisherigen Methoden sowie mögliche tierfreundliche Änderungen gebunden wird.
 
Das BMI antwortete uns Anfang der Woche, dass die Tierschutz-Hundeverordnung allein im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und ohne Abstimmung mit den Ressorts der diensthundehaltenden Bereiche verändert wurde, man entsprechende Bemühungen dieser ignoriert hat. Das BMI sieht das Diensthundewesen als zentralen Baustein zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben. Soweit auf aversive Ausbildungs- und Trainingsmethoden verzichtet werden kann, würde man dies unterstützen. Auch mit Blick auf die von uns angebrachten beispielhaften Einsatzszenarien sei aber fraglich, ob das auf den Gesamtumfang der Ausbildung so zu übertragen ist.
 
Derzeit befasse sich der AK diensthundehaltende Behörden mit einem umfangreichen Fragenkatalog, den die AG Tierschutz der zuständigen Länderministerien für Agrarwesen und Verbraucherschutz übersandt hat. Daraus soll eine mögliche Konkretisierung der Tierschutz-Hundeverordnung erarbeitet werden. Wann das ist und in welchem Umfang, steht komplett in den Sternen. Aus unserer Sicht führt dann kein Weg daran vorbei, die vierbeinigen Kollegen zeitnah wieder aus dem Dienst zu nehmen.
 
Politik hat es bis hierhin versäumt, eine einheitliche bundesweite Lösung herbeizuführen und ehrlich gesagt auch keinen besonders spürbaren Willen gezeigt. Die Konsequenzen dafür wird die Politik zu tragen haben. Es wird Einsätze mit bewaffnetem Gegenüber geben, in der ein Schutzhund deeskalierend fungiert hätte und in denen die Kollegen jetzt im Zweifelsfall und aus Rücksicht auf ihre eigene Unversehrtheit zur Dienstwaffe greifen werden müssen.
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