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Quo vadis Amtsangemessene Alimentation – Nicht vor 2024

Mit großem Entsetzen blicken wir auf die Veröffentlichung der Jahresvorschau 2023 für den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes. Demnach wird auch in diesem Jahr nicht mehr über die Amtsangemessene Alimentation der Berliner Besoldung der vergangenen Jahre entschieden. Was aufgrund der Corona-Pandemie vielleicht noch ansatzweise nachvollziehbar war, entwickelt sich langsam aber sich zur Never Ending Story. Wir sind als Berliner Zeitverzögerungen wie beim BER durchaus gewöhnt, hätten aber ehrlich gesagt beim höchsten Deutsche Gericht eine etwas andere Erwartungshaltung.

Wir hatten bis zuletzt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem stetigen Aufschieben der Absicht folgt, über die A-Besoldung aller Bundesländer gemeinsam zu entscheiden. Das ist mit der Veröffentlichung der anstehenden Terminierungen aber nun mehr als widerlegt. Nur mit dieser Begründung war es noch erklärbar, dass die Bearbeitung/Entscheidung für den Alimentationszeitraum von 2008 – 2015 so lange auch sich warten lässt. Wir reden mittlerweile von 15 Jahren, vor denen unser GdP-Mitglied, dessen Rüge bis zum Bundesverfassungsgericht und somit am weitesten vorgedrungen ist, den Klageweg beschritten hat.

Fest steht jetzt, dass die A-Besoldung des Landes Berlin aktuell nicht terminiert ist. Wann das BVerfG beabsichtigt zu entscheiden, kann niemand sagen. Offensichtlich wird aber, dass eine lange Verfahrensdauer zum Regelfall des Rechtstaatsgebot aus Art. 19 Abs. 4 GG und damit zum Fundamentalproblem des Rechtsschutzes wird. Wir bitten Euch weiterhin Eure Besoldung und Eure Versorgung in jedem Kalenderjahr zu rügen. Entsprechende Widerspruchs-Vorlagen findet Ihr auf unserer Homepage.
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