Schießstandproblematik: Einigung zwischen Innenverwaltung und Interessenvertretungen
75 Euro pro Schießmonat und Korrekturen in mindestens 78 Fällen

„Wir danken der Innenverwaltung, dass sie sich zunächst auf unseren Vorschlag mit einer unabhängigen Sichtungskommission eingelassen und so die Tür geöffnet hat, die Fehler der ersten Prüfungskommission zu korrigieren und die jahrelangen Belastungen durch das Training auf den Schießständen wirklich anzuerkennen. Das Ergebnis heute ist ein Kompromiss, der durch sehr konstruktiven Austausch aller Beteiligten in den letzten Monaten gereift ist. Zentraler Dank gilt vor allem auch Kollege Böhl, der das Thema in den politischen und medialen Fokus gerückt hat, dem BISS e. V., der den Druck immer wieder aufrechterhalten konnte und der eingesetzten Sichtungskommission, die eine fundierte Basis geschaffen hat. Für uns entscheidend ist jetzt, dass die Entschädigungszahlungen an die Betroffenen zeitnah und unbürokratisch erfolgen“,sagt GdP-Landeschef Stephan Weh am Montag. Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich die Senatsinnenverwaltung, die eingesetzte Sichtungskommission, die Gewerkschaften DPolG und GdP, der BdK und BISS e. V. auf entsprechende Eckpunkte. „Wir müssen an dieser Stelle festhalten, dass die jahrelangen Versäumnisse und damit verbundene gesundheitliche Schäden mit keinem Geld der Welt wieder gutgemacht werden können. Nichtsdestotrotz ist der jetzige finale Abschluss auch ein für viele Betroffene wichtiges Eingeständnis des Landes Berlin, dass man hier jahrzehntelang mit der Gesundheit von Menschen gespielt hat“, so Weh.
Die Eckpunkte im Überblick
Korrektur der bisher betrachteten 786 Fälle mit Berücksichtigung der Verwendungsdauer:
Bei Verwendung auf einer Vielschießer-Dienststelle gibt es bei min. erlittenen Akutbeschwerden nachträglich 75 Euro je vollen Verwendungsmonat bis zur Schließung der letzten technisch veralteten Schießanlage (April 2014).
Korrektur in 32 Einzelfällen:
In 30 Fällen wurde nach Bericht der Sichtungskommission entsprechend noch 2022 ausgezahlt, in zwei weiteren Fällen geschieht dies nach Einbeziehung medizinischen Sachverstandes.
Korrektur in min. 46 weiteren Fällen:
Mindestens 46 Fälle werden von der Sichtungskommission gesichtet, bewertet und dann nach Entscheidungsvorschlag unter Einbeziehung medizinischen Sachverstandes ausgezahlt.
Ansprechstelle für Betroffene:
Die Eckpunkte im Überblick
Korrektur der bisher betrachteten 786 Fälle mit Berücksichtigung der Verwendungsdauer:
Bei Verwendung auf einer Vielschießer-Dienststelle gibt es bei min. erlittenen Akutbeschwerden nachträglich 75 Euro je vollen Verwendungsmonat bis zur Schließung der letzten technisch veralteten Schießanlage (April 2014).
Korrektur in 32 Einzelfällen:
In 30 Fällen wurde nach Bericht der Sichtungskommission entsprechend noch 2022 ausgezahlt, in zwei weiteren Fällen geschieht dies nach Einbeziehung medizinischen Sachverstandes.
Korrektur in min. 46 weiteren Fällen:
Mindestens 46 Fälle werden von der Sichtungskommission gesichtet, bewertet und dann nach Entscheidungsvorschlag unter Einbeziehung medizinischen Sachverstandes ausgezahlt.
Ansprechstelle für Betroffene:
Es wird eine Ansprechstelle für Betroffene geben. Die Sichtung und Bearbeitung der Anträge erfolgt bis 2029 durch eine von den Gewerkschaften und Interessenverbänden zusammengestellte Kommission.