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Sicherheitsrisiko FFP2-Masken

GdP fordert volle Transparenz – Wenn kein Zertifikat, dann sofort in den Sondermüll

Foto: GdP

Berlin. Nachdem in den letzten Wochen mehrfach Zweifel an der Qualität von FFP2-Masken und deren Wirksamkeit aufgekommen sind sowie mehrere Medienbeiträge ausgestrahlt wurden, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) absolute Transparenz. Die Behördenleitung muss zweifelsfrei klarstellen, dass der vorgegebene Schutz der in der Polizei dienstlich verteilten Masken auch wirklich besteht und die Kolleginnen und Kollegen keiner scheinbaren Sicherheit ausgesetzt werden. Falls keine gültigen Zertifikate vorliegen, müssten sämtliche Masken sofort eingesammelt bzw. aus dem Lagerbestand entfernt werden.

In der Berliner Polizei kursieren tausende fragwürdige FFP2-Masken

„Wir fragen seit einigen Wochen vergeblich nach Informationen zu den FFP2-Masken, die in der Berliner Polizei vorliegen. Auf den Dienststellen kursieren verschiedenste Varianten, die zum Teil keine Zertifizierung oder Prüfnummer aufweisen und darüber hinaus denen ähneln, die in diversen medientechnisch begleiteten Untersuchungen bereits als fehlerhaft und ungenügend ausgewiesen wurden“, so GdP Landesvize Thomas Spaniel am Donnerstagmorgen. Für Aufsehen sorgte zudem ein Bericht über den Maskenbestand in der Justiz, der aus dem Verkehr gezogen wurde und über die gleiche Kennzeichnung verfügt wie Exemplare, die auch in der Berliner Polizei ausgegeben wurden. Seriösen Schätzungen zufolge entspricht derzeit nur rund jede zweite FFP2-Maske auf dem Markt den vorgegebenen Voraussetzungen, besitzt gültige Zertifikate und weist dementsprechenden Schutz auf.

GdP stellt Fragen an die Behördenleitung

„Gerade zu Beginn der Pandemie herrschte überall Bedarf und nur wenig Angebot, was die Masken anging. Da ist es nachvollziehbar, dass alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, Nachschub zu beschaffen. Klar ist aber, dass es hier um die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen geht und die Behörde den Arbeitsschutz nicht mit Füßen treten kann. Wenn auch nur der geringste Zweifel an der Wirksamkeit besteht und dieser nicht schnellstmöglich ausgeräumt werden kann, ist es die Pflicht der Behördenleitung, sämtliche Masken einzusammeln, sie gemeinsam mit denen, die noch im Lager liegen in den Sondermüll zu entsorgen und umgehend neue zu ordern, die arbeitsschutzrechtlichen Standards entsprechen“, so Spaniel. Zudem fordert die GdP eine Stellungnahme des leitenden Betriebsarztes sowie bei einer möglichen Neubeschaffung die Beteiligung des GPR (Gesamtpersonalrat), was bei Beschaffungen im Bereich des Arbeitsschutzes gesetzlich vorgeschrieben ist. Derzeit sollen alle Kolleginnen und Kollegen der Polizei mit Masken ausgestattet sein, sich zudem mehr als 200.000 Stück vorrätig im Lager befinden. Um welche Modelle von welchem Hersteller und mit welcher Zertifizierung es sich handelt, ist unklar, weshalb die GdP sechs zentrale Fragen an die Polizeiführung übermittelt hat, deren umgehende Beantwortung man erwartet:

I: Wie viele FFP2-Masken haben wir derzeit im Bestand der Berliner Polizei?
II: Von welchen Herstellern (bitte nach Datum, Anzahl, Stückpreis aufschlüsseln) hat die Berliner Polizei FFP2-Masken geordert?
III: Wann und wie wurden die FFP2-Masken aus dem aktuellen Bestand der Berliner Polizei getestet (bitte nach Hersteller, Datum, Testvariante aufschlüsseln)?
IV: Welche verschiedenen Kennzeichnungen/Prüfnummern weisen die FFP2-Masken im Bestand der Berliner Polizei auf (bitte nach Hersteller, Stückzahl aufschlüsseln, auch mit Angabe sofern keine Kennzeichnung/Prüfnummer vorliegt)?
V: Welche Zertifikate mit welchem Datum liegen/liegen nicht für die FFP2-Masken im Bestand der Berliner Polizei vor (bitte nach Hersteller, Stückzahl, Kennzeichnung/Prüfnummer aufschlüsseln, auch mit Angabe sofern kein Zertifikat vorliegt)?
VI: Nach welchem System erfolgt derzeit die Ausgabe von FFP2-Masken an Kolleginnen und Kollegen in der Berliner Polizei, welche Variante der vorhandenen FFP2-Masken wird an wen ausgegeben und wann?
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