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Spaltung beenden! GdP fordert Zulagen für Tarifbeschäftigte

Übertarifliche Zahlung auf Dienststellen mit vergleichbarer Arbeit 

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei möchte ein Zeichen gegen die durch Politik voranschreitende Spaltung zwischen Beamten- und Tarifbereich setzen. Konkret geht es um Zulagen für Angestellte in Bereichen, in denen sie Beamtinnen und Beamte für vergleichbare Arbeit erhalten. Die GdP nennt hier vor allem das LKA 131, Bekämpfung von Kinderpornographie.

„Wir haben in unserem Fachausschuss Tarif bereits seit Langem darüber diskutiert. Die Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung im Dezember 2022 hat das noch mal intensiviert. Als GdP haben wir mit anderen Mitstreitenden bereits erreicht, dass die 5 Euro Rettungsdienstzulage auch an tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen geht. Das sollte in anderen Bereichen auch möglich sein“, so GdP-Landesschriftführerin Beatrice Hsu, die für den Tarifbereich zuständig ist. Der FA Tarif sieht dringenden Handlungsbedarf, um auch die Arbeit der Tarifbeschäftigten in zahlreichen Bereichen entsprechend anzuerkennen und wertzuschätzen. „Wir fordern, dass Tarifbeschäftigte die vergleichbaren Zulagen erhalten, wenn wie sie wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden und unter denselben Voraussetzungen arbeiten. Die Zulage ist als übertarifliche Leistung zu gewähren, das lässt die TdL ausdrücklich zu“, so Hsu. 
        Stellvertretend nennt die GdP den Bereich der TB iE und TB iS, die zur Bekämpfung von Kinderpornographie eingesetzten werden. Genau für diesen Bereich hatte sich in der Vergangenheit bereits NRW zu einer übertariflichen Zahlung entschlossen. Es dürfe nach Gewerkschaftsangaben keinen Unterschied geben, ob man dem TV-L unterliegt oder Ansprüche nach der EZulV hat. „Tariflich gebundene und verbeamtete Kolleginnen und Kollegen sind gleichsam enormen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Eine unterschiedliche Behandlung ist hier durch kein Argument gerechtfertigt und spaltet nur“, sagt Hsu abschließend. 
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