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Adieu Gefangene und Schwertransporte

Keine Befugnisse außerhalb der Stadtgrenze – GdP fordert Regelung für Polizeibeschäftigte

Berlin. Man stelle sich vor, ein in Berlin Festgenommener Gefährder soll nach Brandenburg überführt oder ein Schwertransport über die Landstraße in Richtung Norden begleitet werden – In beiden Fällen müssten die Polizeibeschäftigten an der Stadtgrenze abbrechen, ihr Wirken außerhalb Berlins ist anders als bei Beamtinnen und Beamten nach aktueller Rechtslage gesetzeswidrig. Das betrifft nahezu alle Kolleg. beim Gefangenenwesen (Gef) und noch rund 20 Prozent beim Begleitschutz und Verkehrsdienst (BVkD). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Politik auf, hier schnellstmöglich Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit zu schaffen.

Problematik erhält durch BER neue Dimension

„Wir diskutieren nunmehr seit zwei Jahren über diese Problematik. Mit der Eröffnung des BER hat diese Gesetzeslücke noch mal eine neue Dimension bekommen, weil wir in Zukunft auch wieder zahlreiche Staatsbesuche zum Flughafen eskortieren werden müssen“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma. In der Tat fehlt in Brandenburg eine gesetzliche Regelung, nach der Polizeibeschäftigte tätig werden dürfen, anders als zum Beispiel in Thüringen, Sachsen oder Hessen. Erstmals aufgefallen ist das bei einem Gefangenentransport. Neben dem Begleiten von Personen aufgrund von Staatsbesuchen oder Gefangenentransporten betrifft das auch zahlreiche Übernahmen und Abholungen von Schwerlasttransporten aus dem Land Brandenburg. Seit Mai 2018 liegt die Thematik bei SenJust, bis hierhin ohne klärende Antwort.

GdP: Ohne gesetzliche Legitimation kommt Dienstbetrieb zum Erliegen

Da es auch in kürzerer Vergangenheit erneut zu Vorfällen kam, bei denen Kolleg. in Brandenburg auf die nicht vorliegende Befugnis ihrer Tätigkeit hingewiesen wurden, drängt der Personalrat der Direktion/Einsatz in diesem Jahr verstärkt auf eine zeitnahe Lösung. Auf eine erneute Sachstandsanfrage vom September 2020 wurde geantwortet, dass bis hierhin keine Bearbeitung erfolgt ist, zumindest hat die Senatsverwaltung für Inneres jetzt signalisiert, das Problem zeitnah angehen zu wollen. GdP-Landeschef Cioma: „Wir sollten uns vergegenwärtigen, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes und der Angreifbarkeit polizeilicher Maßnahmen dann außerhalb der Stadtgrenze nicht einsetzen können, der Dienstbetrieb in diesen Fällen dann aber zum Erliegen kommt“. Im Bereich der Abteilung Verkehr handelt es sich fast bei jeder/m vierten um Polizeibeschäftigte (PAngSOD), im Bereich Gef um fast jeden und somit 500-600 Kolleginnen und Kollegen.
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