Hilfe bei Fragen zur Einkommensteuer für Gewerkschaftsmitglieder

Das Lohnsteuerhilfeteam der GdP wird auch im neuen Kalenderjahr den Gewerkschaftsmitgliedern hilfreich zur Seite stehen.
Nach Erhalt der Jahreseinkommenbescheinigungen, Rentenmitteilungen und Nachweisen über andere Einkünfte können alle Mitglieder wieder zur Lohnsteuerhilfe in die
Geschäftsstelle der GdP,
Kurfürstenstr. 112, 10787 Berlin, kommen.
Eine telefonische Voranmeldung in der Geschäftsstelle, Tel. 210004-0, ist unbedingt erforderlich.
Eine telefonische Voranmeldung in der Geschäftsstelle, Tel. 210004-0, ist unbedingt erforderlich.
Wir erstellen die Anträge zur Einkommensteuererklärung über ein PC-Programm mit allen notwendigen Anlagen – komplett ausgedruckt – fertig für das Finanzamt.
Um eine reibungslose und zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sind insbesondere folgende Unterlagen - bitte schon vorsortiert - mitzubringen:
1. Identifikations-/Steuernummern, auch vom Ehegatten und der Kinder
2. Einkünfte:
- Lohnsteuerjahresbescheinigungen, bei Riesterverträgen auch vom Vorjahr
- Jahresbescheinigungen der Landesverwaltungs- und Versorgungsämter, Erstjahr der Ansprüche wichtig!!
- Jahresbescheinigung über erhaltene Rentenmitteilungen der Rententräger, (zum Beispiel DRV, ZVK, VBL). Beginn der Renten- und Versorgungsbezugszahlung (wichtig)
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Belege über alle Lohnersatzleistungen (Eltern-, Mutterschafts-, Kranken- und Arbeitslosengeld usw.)
- Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
- Nachweise über Fachliteratur, Reinigungskosten Dienstkleidung, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Seminare, GdP-Beiträge, Dienstreisen, Fortbildungskosten, usw.
- Haushaltshilfe, Handwerkerrechnungen, Umzugs-/Reparaturkosten, Betriebskostenabrechnung, dieses gilt sowohl für Haus- und Wohnungseigentümer, als auch für Mieter
- Nachweise aller Versicherungsbeiträge der Familienmitglieder (KV, Pflege, Sterbekasse, Renten- und Lebensversicherungen sowie Haftpflichtvers., Berufsunfähigkeitsversicherung, usw.)
- Bescheinigungen der/des Riesteranbieters (Vertrag)
- Spendenbelege
- Belege zu eventuell selbst getragenen Krankheits- und Pflegekosten, alle medizinischen Aufwendungen, Zahnersatz, Brille, Kur- und Krankenhauszuzahlungen usw., Pflegeheimkosten
- Unterlagen über Beerdigungskosten und bedingt Rechtsanwaltskosten
- Nachweise über Behinderungen, Behindertenausweis (Bescheid des Versorgungsamtes)
- Aufwendungen für Kinder (Betreuungskosten, Schulgeld, Hort, usw.)
- über 18 Jahre: Ausbildungsverträge, Studienzeit usw.
- Krankenversicherungsbeiträge
Wichtiger Hinweis:
Bei Antragstellung von mehreren Jahren, dieses bitte unbedingt bei der Anmeldung angeben.
Die Beratung darf sich nur auf Einnahmen/Ausgaben, die mit dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis im Zusammenhang stehen, beziehen.
Abgabetermin für die Steuererklärungen ist in diesem Jahr der 31.10.2022.
(September 2022)