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Neue Anzeichen bei Anhebung der Rente für Altersteilzeit nach SGB

Berlin.

In der letzten Woche hatten wir euch darüber informiert, dass die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit schrittweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben werden, wenn - eine Altersteilzeitvereinbarung vor dem 03.12.2003 abgeschlossen wird und - die Betroffenen in der Zeit vom 01.01.1946 bis 03.12.1948 geboren sind

Aufgrund intensiver Bemühungen der Gewerkschaften im DGB ist es nunmehr möglich, dass der Kreis derjenigen, die den Vertrauensschutz in Anspruch nehmen können, vergrößert wird. Voraussichtlich sollen alle, die bis zum 31.12.1951 geboren sind, also auch diejenigen, die heute rund 52 Jahre und älter sind, Vertrauensschutz genießen und die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit" mit 60 Jahren (mit Abschlägen) in Anspruch nehmen können, wenn sie vor dem Stichtag (voraussichtlich 03.12.2003 Kabinettsbeschluss) einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben. Der Beginn der Altersteilzeit ist nicht von diesem Stichtag abhängig. Sie muss nicht noch in diesem Jahr beginnen.

Es ist allerdings noch keine Entscheidung darüber getroffen. Es bestehen lediglich Anzeichen dafür aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Zurzeit ist die Ausweitung des Vertrauensschutzes folglich noch ohne Gewähr. Wir gehen aber davon aus, dass wir euch am 27. November eine endgültige Entscheidung mitteilen können. Für die ggf. Betroffenen, also diejenigen, die in der Zeit vom 01.01.1949 bis 31.12.1951 geboren sind (die in der Zeit vom 01.01.1946 bis 31.12.1948 sind schon nach dem bisherigen Referentenentwurf geschützt, wenn sie vor dem 03.12. eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben), empfehlen wir folgendes:
Aus heutiger Sicht erscheint es sinnvoll, eine Vereinbarung bis zum 03.12.2003 zu unter-schreiben. Für den Fall, dass sich jemand noch nicht "ganz sicher" ist, zum Beispiel weil noch keine Rentenauskunft eingeholt wurde, sollte eine Widerrufsklausel in den Altersteilzeitvertrag einfügt werden, die wie folgt lauten könnte: "Der/die Beschäftigte ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen bis zum ............. (z. B. 31.03.2004) vom Altersteilzeitvertrag zurück zu treten."

Entschuldigt bitte die zunehmende Verwirrung. Dies liegt jedoch ausschließlich an dem laufenden Gesetzgebungsverfahren.
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