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Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder.

Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!
Diensthaftpflicht-Regressversicherung für Regressforderungen des Dienstherrn, die sich in Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit ergeben, mit folgenden Deckungssummen:
10.000.000 €
pauschal für Personen- und Sachschäden
100.000 €
für Vermögensschäden
50.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
52.000 €
für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten
50.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
5.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
5.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen
2.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken
Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser u.a.) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.

Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.
Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.


Auch für das dienstliche und außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes /Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP Mitglied erfüllt werden.

Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.

Dienstfahrzeug-Regressversicherung für Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, - und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben, mit folgenden Deckungssummen:

250.000 €
    für Personenschäden
250.000 €
    für Sachschäden
150.000 €
    für Vermögensschäden
    Beiden o. g. Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht- Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der SIGNAL IDUNA zugrunde.

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