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Amtsangemessene Besoldung und KDP: Landesregierung beschließt umfassendes Gesetzespaket

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Kurz vor den Landtagswahlen hat die Landesregierung ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Defizite bei der amtsangemessenen Besoldung behoben werden sollen. Die vorgestellten Lösungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Folgende gesetzliche Regelungen wurden beschlossen:

Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

Wie bereits im Januar angekündigt, wird in NRW die Kostendämpfungspauschale (KDP) rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft. Damit hat die monatelange Hängepartie ein Ende, bei der verschiedene Versorgungsträger unterschiedlich mit der geplanten Abschaffung der KDP umgegangen sind. Während einige Behörden auf die Einbehaltung der Pauschale verzichtet haben, zog bspw. das LBV die Pauschalen in diesem Jahr noch ein. Die einbehaltenen Pauschalen werden jetzt erstattet. Ein Widerspruch/Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Umsetzung der Rechtsprechung zur verfassungsgemäßen Alimentation

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzespakets ist die Anpassung der Besoldung der Beamt:innen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die wichtigste Änderung ist die Abschaffung der Erfahrungsstufen 1 und 2 in den Besoldungsgruppen A 5 - A 10. Die Nachzahlungen hierzu sollen mit den Juni-Bezügen erfolgen.

Weiter wird für den Zeitraum zwischen Januar und November 2022 ein ortsbezogener Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gezahlt. Dieser richtet sich nach der Mietstufe des Hauptwohnsitzes und wird als Gesamtbetrag mit den Dezember-Bezügen ausgezahlt. Ab Dezember 2022 wird der Ergänzungszuschlag dann in den regulären Familienzuschlag integriert.

Eine Übersicht über die Zuschläge enthält die Anlage zu diesem Flugblatt. In welcher Mietenstufe sich euer Wohnort befindet, erfahrt ihr bspw. unter: https://www.wohngeld.org/mietstufe/nordrhein-westfalen.html

GdP-Position: Genaue Prüfung der Regelungen erforderlich

Die nun beschlossenen Maßnahmen enthalten positive Ansätze. Ob das Gesamtpaket aber ausreicht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig zu erfüllen, werden wir genau prüfen. Auch die Frage der sogenannten Altfälle bleibt für den Moment weiter offen. Auch hier werden wir uns für eine schnelle und zielführende Lösung im Sinne unserer Kolleg:innen einsetzen.

Dokumente zum Download
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