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Ballistische Schutzhelme für den Wach- und Wechseldienst

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Angesichts der Sicherheitslage ist es nicht vertretbar, dass die Ausstattung der operativen Einsatzkräfte mit ballistischen Schutzhelmen immer weiter in die Zukunft verschoben wird. Eine Verzögerung kann auch nicht damit begründet werden, dass die Entwicklungsarbeit der Industrie weiterläuft und irgendwann möglicherweise noch bessere Helme erhältlich sind. Deshalb ist es aus Sicht der GdP richtig, dass sich das Innenministerium im Herbst des vergangenen Jahres für eine Erprobung mehrerer in Frage kommender Modelle entschieden hat. An dem Probelauf waren auch die Einsatztrainer beteiligt. Dieser Probelauf ist jetzt abgeschlossen. Damit kann die Beschaffung der Helme starten.

Schutzwirkung und Gewicht müssen im Einklang stehen

Der Weg zu einer Entscheidung war nicht ganz einfach, weil der Helm widersprüchliche Anforderungen miteinander in Einklang bringen muss: Der Helm muss einerseits höchstmögliche Sicherheit gegen Beschuss und Splittereinwirkung gewährleisten, er darf aber andererseits die Aktionsfähigkeit im Einsatzfall nicht übermäßig einschränken. Zur Minimierung der ungeschützten Körperfläche ist darüber hinaus ein vor Splittern schützendes Visier zwingend erforderlich. Das Problem: Verfügbare Helme mit entsprechend hoher Schutzwirkung gegen Beschuss und Splitterwirkung erreichen schnell ein Gewicht von 5 kg und mehr.

Beschaffungsverfahren jetzt zügig durchführen

Nach Informationen der GdP hat der Probelauf zu einem guten Ergebnis geführt. Die Polizei NRW soll jetzt einen Helm bekommen, der eine hohe Schutzwirkung hat, aber deutlich unter 3 kg wiegt. Zudem hat der Landtag in dieser Woche auch das Geld für den Helm bewilligt.
Die GdP fordert deshalb eine zügige Beschaffung der Helme als persönliche Ausstattung für alle operativen Einsatzkräfte in NRW. Darüber hinaus müssen für Studierende in den Praxisphasen Helme auf den Einsatzfahrzeugen zur Verfügung stehen. Zudem muss zeitnah geklärt werden, wie die Helme in den Streifenwagen untergebracht werden können.
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