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Pressemitteilung

Endlich Schmerzensgeld für Polizisten

Foto: GdP
Foto: GdP
Düsseldorf.

Polizisten, die im Dienst angegriffen und verletzt werden, erhalten in Zukunft vom Land ein Schmerzensgeld, wenn der Angreifer zahlungsunfähig ist oder sich um die Zahlung des Schmerzensgeldes drückt. Das hat der Landtag gestern Abend auf Initiative der rot-grünen Landesregierung beschlossen. Die GdP hat die neue Rechtslage ausdrücklich begrüßt. „Wir erleben immer wieder, dass Polizisten von den Gerichten ein Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen wird, dass der Anspruch aufgrund der schwierigen finanziellen Situation des Täters aber ins Leere läuft“, erläutert GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert die bisherige Situation. Die GdP hatte deshalb in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, dass der Staat bei uneintreibbaren Schmerzensgeldansprüchen von Polizisten in Vorleistung tritt.

Mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung übernimmt das Land die Schmerzensgeldansprüche von Polizisten, wenn der Täter nicht zahlen kann oder will. Das gilt auch dann, wenn dieser zum Zeitpunkt des Angriffs schuldunfähig war oder fahrlässig gehandelt hat. „Dass die Landesregierung ihren ersten Gesetzentwurf nachgebessert hat und die angegriffenen Polizisten auch dann ein Schmerzensgeld erhalten, wenn der Täter schuldunfähig war oder die Tat fahrlässig begangen hat, ist wichtig. Dadurch ist sichergestellt, dass kein verletzter Beamter in Zukunft auf seinem Schmerzensgeldanspruch sitzen bleibt“, betonte Plickert.

Voraussetzung für die Übernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn ist, dass dessen Höhe mindestens 250 Euro beträgt und dass der verletzte Beamte nicht bereits eine Unfallentschädigung oder einen Unfallausgleich erhalten hat. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Urteils oder nach Unwiderruflichkeit des Vergleichs gestellt werden.
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