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FAQ

Herzlichen Glückwunsch! Du beginnst am 1. September 2019 dein Bachelor-Studium im Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ an der landeseigenen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV). Mit dem Beginn deines Studiums ändert sich vieles in deinem Leben. Da ist es wichtig, den Überblick zu behalten und wichtige Infos griffbereit zu haben. In dieser Rubrik hast du die Möglichkeit, die wichtigsten Tipps, die du beim Start ins Berufsleben brauchst zu finden und weitere Fragen an deine Gewerkschaft, der GdP, zu stellen.

Hier findest du Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Berufsstart:

Welchen Berufsrechtsschutz habe ich als GdP-Mitglied?
Die besonderen Gefahren des Polizeiberufes erfordern einen speziellen Rechtsschutz.
Dieser wird ohne Einschaltung einer Versicherung durch die GdP gewährt. Die
Rechtsschutzleistung erstreckt sich auf die Übernahme der Gerichtskosten und die
Übernahme der Kosten des Rechtsanwaltes. Die GdP ist für ihre Mitglieder da, wenn es um
Streitigkeiten in folgenden Rechtsgebieten geht:
  • Disziplinarverfahren
  • Verwaltungsstreitverfahren (z. B. Beurteilungen, Beförderungen, Versetzungen etc.)
  • Arbeitsrechtverfahren (z. B. Ein- und Höhergruppierungen, Kündigungsschutz etc.)
  • Sozialverfahren
  • Zivilverfahren (z. B. Wegeunfälle etc.)
  • Strafverfahren (z. B. Körperverletzung im Amt)

Welche Leistungen beinhaltet eine GdP-Mitgliedschaft?
Eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft der Polizei beinhaltet mehrere Zusatzversicherungen und Leistungen. Gerade für Polizeianwärter/-innen ist die Anwartschaftsversicherung besonders wichtig:
  • Krankenversicherungs-Anwartschaft (während der Ausbildungszeit kostenlos)
  • Unfallversicherung
  • Zusatzschutz bei GdP-Rentenvertrag
  • Diensthaftpflicht-Regressversicherung
  • Regresshaftpflichtversicherung
  • Sterbegeldbeihilfe
  • Unfallversicherung bei Sonderkuren
  • Mitgliederzeitung „Deutsche Polizei
  • Angebote aus dem Bildungs- und Eventbereich
  • Viele Vorteilsangebote für GdP-Mitglieder

Was bedeutet freie Heilfürsorge?
In NRW werden im Rahmen der freien Heilfürsorge die entstehenden Krankheitskosten von Polizeibeamtinnen- und beamten vollständig vom Dienstherrn übernommen, da man das erhöhte Berufsrisiko ansonsten nur mit hohen Kosten privat versichern könnte. Die freie Heilfürsorge deckt folgende Bereiche ab:
  • vorbeugende Gesundheitsfürsorge
  • ärztliche Behandlungen einschl. Psychotherapie im Krankheitsfall
  • zahnärztliche Behandlung
  • Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Krankenhausleistungen)
  • Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln (einschl. Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschl. der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden/- und lösenden Mittel, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel und Arzneimittel gegen Reisekrankheit),
  • Behandlung im Ausland im Rahmen des § 11 FHVOPol,
  • Vergütung der Fahrtkosten im Rahmen des § 12 FHVOPol,
  • Betreuung durch einen Arzt oder eine Ärztin, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung einer Polizeivollzugsbeamtin

Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?
Die JAV ist die Personalvertretung für alle Direkteinsteiger/-innen und sonstige Auszubildende (z. B. Kfz-Werkstatt). Sie steht im ständigen Kontakt zur Ausbildungsleitung, zum Personalrat, zu Dienststellenleitern, zu Kurssprechern und natürlich zu den Studierenden. Ziel der JAV bei der Polizei ist, wie in anderen Betrieben und Behörden auch, die Lösung konkreter Probleme, die sich während der Ausbildung oder dem Bachelor-Studium ergeben. Von den Lern- und Arbeitszeiten bis zu Unterbringungsproblemen. Auch die Hilfe bei Konflikten mit Vorgesetzten gehört immer wieder dazu. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der JAV und dem Personalrat ist deshalb wichtig. Die JAV wird alle zwei Jahre neu gewählt.

Was verdiene ich als Polizeianwärter/in?
(Stand: 01.09.2020)

Beamten-AnwärterInnen (unverheiratet)
- gehobener Dienst –Vorbehaltlich der noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen

Deine Besoldung 2020

Theorie-, Trainings-, und Praxisphasen während des Studiums?
Das dreijährige Studium gliedert sich in ein Grundstudium sowie in das Hauptstudium 1 bis 3. Darüber hinaus wurde ein Modulabschnitt „Spezielle Module“ entwickelt in dem u. a. in studiumsübergreifenden Modulen (Training sozialer Kompetenz, berufspraktische Trainings u. a. m.) weitere berufliche Kompetenzen vermittelt werden.

Den angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten werden wissenschaftliche und theoretische Kenntnisse für ihre künftige Arbeit in themenbezogenen Kursen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung vermittelt. Diese Kenntnisse werden in Simulations- und Praxisübungen im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) vertieft und erweitert und dann unter fachlicher Begleitung erfahrener Tutoren in realen Einsatzsituationen vor Ort in den Ausbildungs- bzw. Kooperationsbehörden angewandt und geübt. In allen Bereichen müssen Prüfungen oder Leistungsnachweise erbracht werden, um das Studium fortführen zu können.

Grundsätzlich wirkt das Studium mit seinem festen Lehrplan durch ein enges modulares Zusammenspiel der Ausbildungskomponenten Theorie, Training und Praxis berufsnah und effizient.

Welche Kosten kann ich während des Studiums von den Steuern absetzen?
Während des Studiums sind u.a. folgende Aufwendungen als Werbekosten absetzbar:
  • Fahrten zur FHöV bzw. Praktikumsstelle (abzgl. der erstatteten Kosten)
  • Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften zwecks Klausurvorbereitungen
  • Fachliteratur, Fachzeitschriften, sowie Aufwendungen für Kopien
  • PC, Drucker, Monitor ( für Studienzwecke)

Wieviel Urlaub habe ich?
Der jährliche Erholungsurlaub beträgt bei regelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage. Er beträgt während eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes 28 Arbeitstage
Kommissaranwärter/-innen, die am 01.09. eines Jahres ihre Ausbildung beginnen, erhalten für die ersten vier Studienmonate anteilig Erholungsurlaub.

Während des Studiums gibt es festgesetzte Studienpausen (z. B. Weihnachtsurlaub). Diese werden von deiner Ausbildungsleitung auf dem Urlaubsbogen notiert. Jeder sonstige Urlaub muss bei der Ausbildungsleitung beantragt und genehmigt werden.

Durch den Vorgesetzten bzw. den Dienstvorgesetzten kann dir für bestimmte Zwecke Urlaub ohne Anrechnung auf deinen dir zustehenden Erholungsurlaub gewährt werden. Hier kommen u. a. fachliche, gewerkschaftliche, kirchliche und sportliche Zwecke, wie persönliche Anlässe (Ehe, Krankheit der Kinder, Niederkunft etc.) in Frage. Sonderurlaub wird nur auf Antrag gewährt.

Solltest du noch weitere Fragen zu deinem Berufsstart haben, dann wende dich an:

Sandra Anders, Tel.: 0211/29 10 1-24, sandra.anders@gdp-nrw.de

Broschüre „Erfolgreich durchs Studium“ zum Download
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