Weihnachtsgeld für Beamte
Widerspruch gegen Kürzung nicht vergessen!
Zum Sachverhalt:
Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) mit umfasst, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg am 14.03.2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht gefasst. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14.10.2009 als unzulässig zurückgewiesen. Das allerdings rein aus formellen Gründen. Der Vorlagebeschluss scheiterte nicht inhaltlich, sondern an der nicht statthaften Klageart.
Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig.
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat für eine Entscheidung immer noch keinen Termin festgelegt. Daher empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen, mit Hilfe der anhängenden Musterschreiben Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes einzulegen .
Für Kolleginnen und Kollegen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes (30.11.2003) ihr Beamtenverhältnis begründet haben, besteht diese Möglichkeit leider nicht.
Musterantrag "Amtsangemessene Alimentation"
Musterantrag "Erhöhte Zahlung der Sonderzuwendung"
Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) mit umfasst, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg am 14.03.2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht gefasst. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14.10.2009 als unzulässig zurückgewiesen. Das allerdings rein aus formellen Gründen. Der Vorlagebeschluss scheiterte nicht inhaltlich, sondern an der nicht statthaften Klageart.
Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig.
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat für eine Entscheidung immer noch keinen Termin festgelegt. Daher empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen, mit Hilfe der anhängenden Musterschreiben Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes einzulegen .
Für Kolleginnen und Kollegen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes (30.11.2003) ihr Beamtenverhältnis begründet haben, besteht diese Möglichkeit leider nicht.
Musterantrag "Amtsangemessene Alimentation"
Musterantrag "Erhöhte Zahlung der Sonderzuwendung"