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8. Mitgliederbrief anlässlich der „Corona-Krise“(*1)

Auf einmal ist alles vorbei?!

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

seit dem 7. Mitgliederbrief sind nun drei Wochen vergangen. In dieser Zeit ist Vieles passiert. Auf der einen Seite hat man aufgrund der vielen Lockerungen zunehmend das Gefühl, es kehre wieder ein Stück „Normalität“ ein, während sich gleichzeitig feststellen lässt, dass sich durch die Corona-Pandemie viele Alltagssituationen verändert haben.

Aber eins steht fest: ihr habt in den letzten Wochen den Menschen in unserem Land Sicherheit gegeben und zwar die Sicherheit, die ihnen alltäglich durch die Angst vor einer Infektion, die Bedrohung des eigenen Arbeitsplatzes, durch die Verbreitung von Fake-News und der unzähligen Verschwörungstheorien gerade genommen wird. Damit habt ihr nicht nur unter Beweis gestellt, dass die Polizei ohne Frage eine „systemrelevante“ Institution ist, sondern ihr leistet damit einen Beitrag dazu, die Gesellschaft zusammenzuhalten. Gleichzeitig bekommen wir über die anderen Landesbezirke und in Teilen auch in unserem eigenen Land mit, dass die Stimmung in der Gesellschaft zu kippen droht und wir nicht selten dabei wieder Angriffsobjekt für die Unzufriedenheit werden.
Es wird eine der wichtigsten Aufgaben der GdP sein, diesem Umstand entschieden und mit allen Kräften entgegenzutreten. Wir stellen uns gegen alle Formen gewalttätiger Übergriffe und Anfeindungen unseren Kolleginnen und Kollegen gegenüber.

Umso verärgert sind wir über die Entwicklungen in Berlin. Der dortige Senat hat auf Initiative des Justizsenators ein „Antidiskriminierungsgesetz“ beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Polizei per se das Misstrauen attestiert. Wenn sich in Berlin ab sofort jemand durch eine polizeiliche Maßnahme diskriminiert fühlt, müssen die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen beweisen, dass es zu keiner Diskriminierung gekommen ist. Dieser Umstand ist für uns nicht tragbar. Wir können nur ahnen, wie viele unberechtigte Beschwerden es hier künftig geben wird. Es ist unsere Aufgabe als Gewerkschaft, dass wir uns schützend vor euch stellen. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, den Berliner Justizsenator anzuschreiben und unseren Ärger über dieses Gesetzesvorhaben auszudrücken. Hierzu stehe ich aktuell mit der GdP Bund und der GdP in Berlin in Kontakt. Zudem werden wir unsere Entscheidungsträger im Land anschreiben und auffordern, keine Kräfte aus Rheinland-Pfalz mehr zu Unterstützungseinsätzen nach Berlin zu entsenden. Für den Moment können wir nur hoffen, dass jetzt nicht auch andere Länder meinen, sie müssten dieser Misstrauenserklärung der Berliner folgen.

In meinen Vorbemerkungen ist es mir ein Anliegen, einen weiteren Vorfall der vergangenen Woche zu thematisieren, weil landauf/-ab und in den sozialen Medien sehr intensiv darüber diskutiert und geurteilt wird. Nach der am 18. Mai .2020 ausgesprochenen Beförderung haben einige unserer Kolleginnen und Kollegen in einer Mainzer Gaststätte gefeiert. Nach bislang bekannten Informationen soll es dabei auch zu Verstößen gegen die Abstands- und Hygieneregeln gekommen sein. Mit einem Mitarbeiterbrief vom 22. Mai 2020 hat der Inspekteur der Polizei, Jürgen Schmitt, seinen Ärger darüber zum Ausdruck gebracht.

Ich möchte an dieser Stelle darum bitten, zu keinen Vorverurteilungen zu kommen. Der Sachverhalt ist ohne Frage ärgerlich. Hinzu kommt, dass der Vorfall eine breite Öffentlichkeit erreicht hat. Wichtig ist es jetzt jedoch, dass es zu einer unaufgeregten, sachlichen und fundierten Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit kommt.

Wir sind auch alle Menschen und natürlich erlebt ihr alltäglich, wer sich nicht an die Vorgaben der Verordnung hält. Aber kaum eine Berufsgruppe steht so im Fokus der Öffentlichkeit, wie dies bei uns gerade wieder der Fall ist. Aus diesem Grund: seid euch dessen im Interesse aller Polizeibeschäftigten bitte auch in eurer Freizeit stets bewusst.

Mit diesem Mitgliederbrief möchte ich euch nun wieder einen aktuellen Überblick über die Sachstände im Kontext Corona geben und einen kleinen Blick in die Zukunft wagen, sofern die aktuelle Lage dies überhaupt zulässt.

Für uns steht bereits jetzt fest:
Es kommen harte Zeiten auf uns – als Polizei – und auf uns – als GdP – zu! Das muss uns zunächst keine Sorgen bereiten, aber uns alle zum Zusammenhalt und Engagement an allen Fronten motivieren.

Rückführung der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

Auf der einen Seite lässt sich Verständnis dafür aufbringen, dass viele Menschen nach der Rückkehr zur Normalität streben, andererseits ist das Infektionsrisiko nach wie vor sehr hoch und stehen wir alle erneut vor der Situation, dass wir Kinder- und Familienbetreuung - quasi über Nacht - wieder neu organisieren müssen.

Zeitpunkt der Rückführung

Aus diesem Grund hat der geschäftsführende Landesvorstand der GdP in seiner Videokonferenz am 19.05.2020 die Entscheidung getroffen, dass wir uns an den Minister wenden, da das MdI in einem Schreiben an den HPRP die Corona-Maßnahmen mit Wirkung zum 25.05.2020 zurückfahren wollte. Im Ministerium selbst wurde bereits zum 18.05.2020 alles wieder zurückgestellt. Mit Schreiben vom 19.05.2020 an den Minister haben wir darum gebeten, einen späteren Zeitpunkt zum Ausstieg zu wählen oder zumindest eine Übergangszeit zu organisieren. Uns wäre ein stufenweiser Übergang lieber gewesen, dies hatten wir auch frühzeitig dem MdI so mitgeteilt.

Im weiteren Verlauf der letzten Woche wurde zwischen dem MdI und den Behördenleitern nun die Entscheidung getroffen, die Rückführung der Maßnahmen bis spätestens zum 01.06.2020 zu organisieren. Dies wurde nach der Zustimmung des HPRP durch das MdI den Polizeibehörden mit Mail vom 20. Mai 2020 auch so mitgeteilt. Insofern konnten wir zumindest erreichen, dass in dieser Woche Übergänge organisiert werden können.
Solltet ihr hier unüberwindbare Problemstellungen haben, so wendet euch bitte an die GdP-Vertreterinnen und Vertreter vor Ort oder direkt an den Landesvorstand, damit wir euch ggf. helfen können.

Inhalte der Rückführung

Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb werden die BAO-Strukturen aufgelöst, keine Kohorten und Reserven mehr gebildet, der Kräfteansatz bzw. die Festlegung von Stärken im WSD in das Ermessen der Behörden gestellt und die Dienstplangestaltung und Arbeitsverrichtung im WSD grundsätzlich wieder entsprechend der Vorgaben der VV WSD gestaltet.

Ergänzend teilt das MdI hierzu mit:
„Sofern Zusatzdienste oder zeitversetze Dienste geleistet werden, ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Durchmischung weitestgehend vermieden wird. Daher sind diese Dienste grundsätzlich als geplante Dienste zu verrichten.
Vollflex-Modelle sind bis auf weiteres nicht möglich.“

Die Unterstützungskräfte des PP ELT werden ebenfalls schrittweise reduziert. Die Unterstützung der 144 Präsenzstreifenkräfte erfolgte nach uns vorliegenden Informationen letztmalig am 21. Mai 2020. Uns wurde zwischenzeitig zugesagt, dass das Schreiben der GdP an den Minister in Bezug auf die 144 Kräfte der Präsenzstreifen beantwortet wird, da in diesem Schreiben Forderungen aufgestellt sind, welche über die Dauer der Corona-Lage hinausgehen. Wir werden die Betroffenen hierzu informieren, sobald uns ein neuer Sachstand vorliegt.

Die vorübergehend geltenden Regularien im Zusammenhang mit der Durchführung strafprozessualer Maßnahmen (s. Ziffer 9.1 der Handlungsorientierung Polizei) werden aufgehoben. Dies gilt jedoch nicht für die Vorgaben des Justizministeriums zur Vollstreckung von Haft- und Vorführbefehlen.
Zudem können auch wieder Fahrerermittlungen und Durchsuchungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren mit unmittelbarem Bürgerkontakt erfolgen.

Verhalten im Einsatz

Nach Mitteilung des MdI ist bei der Planung von (größeren) Einsätzen im größtmöglichen Maße darauf zu achten, dass eine Durchmischung der Bediensteten der Polizeibehörden vermieden werden kann.
Zudem entscheidet im geschlossenen Einsatz der Polizeiführer über das Anlegen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Das soll insbesondere dann erfolgen, wenn eine Wahrung der Abstandsregeln voraussichtlich nicht möglich ist oder eine Durchmischung der Kräfte zu erwarten ist.
Wir hatten bereits in einem der vergangenen Flugblätter darauf aufmerksam gemacht, dass wir die Entscheidung über die Anlegung der Masken beim Polizeiführer aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen sehr kritisch sehen. An dieser kritischen Sichtweise hat sich auch nichts geändert.

Ergänzend möchten wir noch auf ein Schreiben des MdI vom 15. Mai 2020 aufmerksam machen, in welchem es um den polizeilichen Umgang mit Versammlungslagen im Rahmen der Corona-Pandemie geht. Aufgrund der verschiedenen versammlungsrechtlichen Erscheinungsformen rund um die Corona-Pandemie hat der Lage- und Koordinierungsstab des MdI rechtliche und taktische Bewertungen vorgenommen und Handlungsoptionen formuliert.

Abstand, Büroarbeit, Veranstaltungen, Besprechungen und Dienstreisen

Das MdI teilt mit, dass der persönliche Kontakt so gering wie möglich zu halten ist. Aus diesem Grund ist auch in Dienstgebäuden – einschließlich der Büroräume – ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Gemeinschaftsbüros sollen bis auf weiteres grundsätzlich alternierend besetzt werden.
Zu guter Letzt ist die Durchführung von Veranstaltungen auch weiterhin untersagt. Dienstreisen und Besprechungen sind auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Die Möglichkeiten von Video- und Telefonkonferenzen sind vorrangig zu nutzen. Bei der Benutzung von Dienst-Kfz. sowie der Durchführung von Besprechungen ist auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen zu achten.

Arbeitszeit, Urlaub und Reisen ins Ausland

Der Ministerrat hat am 12. Mai 2020 Vorgriffsregelungen u.a. zu den beabsichtigten Änderungen der Urlaubsverordnung (UrlVO) und der Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) beschlossen.

Damit
    • verfällt Urlaub der Beamtinnen und Beamten aus dem Urlaubsjahr 2019 abweichend von § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 UrlVO erst am 31. Dezember 2020,
    • können die obersten Dienstbehörden nach § 14 Abs. 1 ArbzVO eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums für übertragbare Zeitguthaben um bis zu einem Jahr zulassen, soweit die Höchstdauer von zwei Jahren im laufenden Kalenderjahr erreicht wird, und Ausnahmen von der Bestimmung über die am Ende jedes Monats nicht zu überschreitenden Minderzeiten bis zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zulassen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 ArbZVO).

Das Ministerium führt mit Mail vom 20. Mai 2020 hierzu ergänzend an, dass der Urlaub bis zum Datum des Verfalls abgewickelt sein muss. Es genügt demnach nicht aus, dass der Urlaub bis zum Datum des Verfalls angetreten ist. Zudem wird der Vollständigkeit halber auf § 11a UrlVO (Kinderbetreuung) hingewiesen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit gewährt wird, Urlaub in Folgejahre zu übertragen.
Ferner wurde durch das Referat 342 des MdI bereits mit Schreiben vom 31. März 2020 mitgeteilt, dass die Minderzeit am Ende des Monats der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit entsprechen darf.

Ab sofort liegt die Stornierung von bereits genehmigten Urlaubsanträgen wieder in der Verantwortlichkeit und im Ermessen der Polizeibehörden.
Bei Auslandsreisen gilt es zu beachten, dass es in Abhängigkeit vom Reiseziel gemäß § 12 7. CoBeLVO zu Quarantäne ähnlichen Beschränkungen kommen kann.

EU/UK, Nordirland und EFTA
Bei Rückkehr von Urlaubs- oder Auslandsreisen aus Staaten der Europäischen Union (EU), dem vereinigten Königreich Großbritannien (UK) und Nordirland und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) besteht keine Verpflichtung, sich abzusondern (sich also unverzüglich nach der Einreise in die eigene Häuslichkeit oder geeignete Unterkunft für 14 Tage zu begeben).

Alle anderen Staaten
Für alle anderen Staaten besteht eine Absonderungsverpflichtung, d.h. ihr müsst euch dann 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Diese Zeit ist durch Urlaub, Mehrarbeit oder – wenn möglich – Homeoffice abzudecken. Die Absonderungspflicht gilt auch dann, wenn ihr über die EU, UK, Nordirland oder Länder der EFTA einreist. Wer also z.B. erst drei Wochen in Thailand ist und sich anschließend in London aufhält und von dort in die BRD einreist, für den gilt dann auch die Absonderungsverpflichtung.

Ferner sind die Reisen in Staaten, die eine Absonderung auslösen, dem Dienstherrn anzuzeigen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Urlaub nicht genehmigt wird. Bei Ländern, in denen das Auswärtige Amt Reisewarnungen ausgesprochen hat, kann eine Reise in der Regel kostenfrei storniert werden.

Schaut euch bitte wegen der Schnelllebigkeit der Informationen vor jeder Reise den aktuellen Stand der Reisewarnungen und die jeweils gültige Corona-Verordnung an.

Homeoffice

Organisationskultur und die Einstellungen Einzelner haben es jahrelang verhindert, dass Homeoffice und Telearbeitsformen einen schnellen Einzug in die Polizei erlangen. Wir arbeiten in einer Organisation, welche noch viel zu oft von einer Präsenzkultur ausgeht; im operativen Bereich ja auch mehr als nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat es uns sehr gefreut, dass aufgrund der Corona-Pandemie die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden konnten, um die erforderliche Hard- uns Software für den Ausbau von Telearbeits- und Homeofficemöglichkeiten zu schaffen. Es muss jetzt das Bemühen aller sein, dafür zu sorgen, dass dies auch so bleibt.
Wir haben uns auch in dieser Frage mit Schreiben vom 19.05.2020 an den Minister gewandt, um den sehr guten Ausbau der Homeofficemöglichkeiten mit der Rückführung der Corona-Maßnahmen jetzt nicht wieder zurückzufahren.

In dem Schreiben des MdI an den HPRP vom 15. Mai 2020 ist hierzu ausgeführt: „Die Möglichkeit der Dienstverrichtung durch mobiles Arbeiten, Heimarbeit und Telearbeit ist von den Dienststellen auch weiterhin zu prüfen, jedoch ist an mindestens zwei Tagen pro Woche Dienst in der Dienststelle zu verrichten. Für Teilzeitkräfte gilt dies im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses entsprechend. Härtefall-Lösungen sind im Einzelfall möglich.“

Bitte setzt euch mit eurem Örtlichen Personalrat oder eurer GdP-Vertretung vor Ort in Verbindung, sofern es bei euch mit der Rückführung der Corona-Maßnahmen diesbezüglich zu Problemstellungen kommen sollte.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Nach Mitteilung des MdI an den HPRP ist bei der Dienstverrichtung auch weiterhin auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. Der Hygiene- und Desinfektionsplan gilt weiterhin und soll auch fortgeschrieben werden.

Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass ihr auch weiterhin mit der erforderlichen Schutzausstattung versehen werdet. Aus diesem Grund meldet euch bitte, sobald Masken, Schutzanzüge oder Desinfektionsmittel aufgebraucht sein sollten und kein Nachschub erfolgt. In keinem Fall darf es hier jetzt zu Abstrichen kommen.

Aufgrund des vergriffenen Marktes hat es alle Beteiligten im MdI und im HPRP Nerven und Geduld gekostet, für eine persönliche Ausstattung mit Mund-Nasen-Bedeckungen zu sorgen. Die ersten beiden Lieferungen sind zwischenzeitig im Umfang von insgesamt 20.000 Masken eingetroffen. Am Ende sollen insgesamt 40.000 blaue Stoffmasken (mit und ohne Polizeistern) ausgeliefert sein, sodass jede und jeder Polizeibeschäftigte über drei persönlich zugewiesene Masken verfügt.

Das Schreiben der GdP an den Minister zur Durchführung der Testverfahren ist noch nicht beantwortet.
Im Moment gilt die Formel: „Die Kosten für das SARS-COV-2-Testverfahren und Antikörpertests, welche vom Dienstherrn veranlasst werden, müssten vom Dienstherr getragen werden! Die Kosten für Testverfahren, die nicht dienstlich veranlasst sind, müssen die Betroffenen selbst tragen!“ (wobei hiermit die Abrechnung über die GKV oder die PKV/Beihilfe bzw. die aktuelle Freie Heilfürsorge gemeint ist).
Es bleibt jedoch die Antwort des MdI auf unser Schreiben abzuwarten.

Umgang mit Risikopersonen

Hinsichtlich des Umgangs mit Risikopersonen ist eine Neubewertung erforderlich. Aus diesem Grund hatte das PP ELT durch das MdI den Auftrag, ein Konzept im Umgang mit den Risikopersonen zu erarbeiten und dieses mit den Polizeibehörden, dem HPRP und der Schwerbehindertenvertretung abzustimmen. Zu Beginn dieser Woche ist hier mit einem abschließenden Ergebnis zu rechnen.
In jedem Fall hat die besondere Sensibilität im Hinblick auf die Dienstverrichtung der Betroffenen weiterhin Bestand.

7. CoBeLVO: Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung

Die erste Verordnung im Zuge der Bekämpfung des Corona-Virus war zwei DIN-A4-Seiten lang. Die seit dem 18. Mai gültige Verordnung umfasst ca. 30 Seiten. Aus diesem Grund informiert das Land auf der Seite www.corona.rlp.de auch weiterhin sehr umfassend über die schrittweisen Lockerungen. Dort könnt ihr neben der Verordnung auch Übersichten über die bisherigen Lockerungen und die anstehenden Maßnahmen finden. Die weiteren Lockerungen stehen diese Woche an. Ab dem 27. Mai sind Außenveranstaltungen mit bis zu 100 Menschen möglich. Auch Kinos und Theater können wieder unter besonderen Auflagen öffnen. Die nächsten Schritte sollen dann ab dem 10. Juni erfolgen.

Der „Alltag“ geht weiter – gewerkschaftspolitische Arbeit der GdP!

Die GdP Rheinland-Pfalz hatte ihre gewerkschaftspolitischen Aktivitäten vorerst bis Ende Mai eingestellt, damit wir uns der Bewältigung der Corona-Pandemie stellen konnten. In der Videokonferenz des geschäftsführenden Landesvorstandes vom 19.05.2020 haben wir entschieden, unsere inhaltliche Arbeit nun wieder sukzessive aufzunehmen. Dabei werden wir uns an den Vorgaben der 7. CoBelVO orientieren und vordergründig Maßnahmen treffen, um Infektionsrisiken so gering wie möglich zu halten.
Ab dem 10. Juni 2020 sind auch wieder Veranstaltungen in Gebäuden mit bis zu 75 Personen gestattet. Wir werden nach dem 10. Juni eine Sitzung des Landesbeirates (das höchste politische Gremium der GdP neben den Delegiertentagen) ansetzen, um die Nachwahlen im geschäftsführenden Landesvorstand durchführen zu können. Diese konnten wir aufgrund des ausgefallenen Außerordentlichen Landesdelegiertentages bislang nicht vornehmen.

Neben der politischen Arbeit und dem Netzwerken sind von der Wiederaufnahme die Gremienarbeit, das Seminarangebot der GdP, die Vorbereitung der Personal- und Landtagswahlkampfmaßnahmen, die Durchführung von Mitgliederversammlungen und die persönliche Betreuung von euch umfasst.

Es wird jetzt darum gehen, zu schauen, welche Auswirkungen die Pandemie auf die öffentlichen Haushalte hat und was dies für die Arbeitsbedingungen in der Polizei in Rheinland-Pfalz bedeutet. Wir wissen bereits jetzt, dass wir in der größten Weltwirtschaftskrise seit Ende des Zweiten Weltkrieges stecken. Der Kampf um die öffentlichen Gelder wird nicht einfacher werden. Wir werden sorgsam hinschauen und Prioritäten setzen müssen.

Dabei werden u.a. folgende Aspekte für uns ganz wesentlich sein:
    • personelle Ausstattung der Polizei
    • Arbeitszeit und arbeitszeitreduzierende Maßnahmen
    • Sachstand und Fortgang zur Einführung einer (Freien) Heilfürsorge
    • Tarifverhandlungen Bund und Kommune in diesem Jahr und die Auswirkungen auf die nächste Tarifverhandlung der Länder
    • Besoldungsentwicklung in Rheinland-Pfalz in 2021 und danach
    • Umgang mit Erschwernissen und besonderen Belastungen
    • Beförderungen und Haushalt
    • Sachausstattung.

Ich habe mich an die ÖD-Gewerkschaften im Land und an den DGB gewandt. Wir werden in der Folge ein Positionspapier über die Zukunft des Öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz erstellen. Die letzten zwei Monate haben gezeigt, dass das jahrelange Sparen im Zuge der Schuldenbremse den Öffentlichen Dienst an die Belastungsgrenze gebracht hat. Dennoch hat die Corona-Lage auch gezeigt, dass der Öffentliche Dienst nach wie vor ein attraktiver Arbeitgeber ist, was die „Sicherheit des Arbeitsplatzes“ betrifft. Dafür zu sorgen, dass das so bleibt und der Öffentliche Dienst zukunftsfähig ausgebaut und gestaltet wird, ist Aufgabe der GdP und der ÖD-Gewerkschaften. Helft uns dabei und unterstützt uns, sobald wir wieder aktiv werden können.

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir werden vorerst an dieser Art der Informationssteuerung festhalten, da die Situation nach wie vor eine sehr unsichere ist. Uns ist dabei durchaus bewusst, dass nicht jede bzw. jeder von euch die in der Regel 8 bis 9-seitigen Mitgliederbriefe im Detail lesen kann. Das ist am Ende auch gar nicht unser Anspruch. Wir wollen euch mit diesen Mitgliederbriefen lediglich das Angebot machen, dass ihr euch informieren könnt.

Bleibt weiterhin gesund und passt auf euch auf.

Mit kollegialen Grüßen

Sabrina Kunz
Landesvorsitzende
(*1) Wir werden in den nächsten Tagen alle Mitgliederbriefe und Schreiben der GdP im Zusammenhang der Corona-Lage auf unsere Homepage einstellen. Hier könnt ihr dann auch alle Briefe an den Minister im O-Ton nachlesen.