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1. Vorstand wieder vollständig; 2. Hinweis des LfF; 3. Vorgriffsregelung zu Urlaub aufgrund Corona


Inhalt:

1. Vorstand wieder vollständig
2. Hinweis des LfF
3. Vorgriffsregelung zu Urlaub aufgrund Corona



1. Vorstand wieder vollständig

Vier neue Vorstandsmitglieder gewählt

Wahlen erfolgreich durchgeführt. Herzlichen Glückwunsch an die Neuen!!!

Gestern wurden auf dem Landesbeirat in Leiwen die Wahlen, die eigentlich für den außerordentlichen Delegiertentag am 1.4. vorgesehen waren, nachgeholt.

Verena Horn, 36 und Sven Hummel, 44 Jahre, kommen aus völlig unterschiedlichen Bereichen der rheinland-pfälzischen Polizei. Verena Horn kommt aus dem Bereich der Bereitschaftspolizei, hat dort Erfahrung gesammelt in der Einsatzhundertschaft, der Beweissicherungs-und Festnahmeeinheit sowie in der Sachbearbeitung Personalwesen.

Kriminalpolizeilichen Hintergrund hat Sven Hummel, er hat in verschiedenen Bereichen der Kriminalpolizei des PP Rheinpfalz Dienst getan und wird sich zukünftig um die kriminalpolizeilichen Themen kümmern.

Über die Zahlen mit wachen wird zukünftig Eric Lehnert, 55, auch er ist Kriminalbeamter aus Trier.

Sebastian Christmann, 36, komplettiert die vier zu wählenden Funktionen, er kommt aus der Westpfalz, war jahrelang Dienstgruppenleiter im Wechselschichtdienst und wird nun stellvertretender Schriftführer.

Ein ganz herzlicher Dank geht natürlich auch die, die wir abzuwählen hatten. Bernd Becker, Heinz Werner Gabler und Werner Hilmer verlängerten ihre Amtszeiten wegen Corona. Jetzt mussten wir sie auf Abstand verabschieden nach all den Jahren ihres bewundernswerten ehrenamtlichen Engagements in der GdP.



2. Aus dem Newsletter des LfF

Versorgungsauskünfte


Das LfF erhält häufig Anfragen von Beamtinnen und Beamten über die Höhe der Versorgung, die bei Eintritt / Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann.

Wir kommen derartigen Auskunftsbegehren im Rahmen der Vorgaben in § 9 Abs. 5 LBeamtVG kostenlos nach.
Eine konkrete Berechnung kann u.a. erstellt werden, wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist oder Anlass zu der Annahme besteht, dass eventuell in nächster Zeit die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt oder eine begrenzte Dienstfähigkeit vorliegt oder eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand in nächster Zeit möglich ist (nur bei Auflösung oder Umbildung von Behörden). Daneben steht Ihnen auf der Homepage des LfF ein kostenfreies Versorgungsauskunftsprogramm (Link:
http://lff-rlp.de/index.php?RDCT=843b8754770c81602f11 ) zur Verfügung.

Eine "Beamtenberatungsstelle für Pensionen“ oder auch eine "Informationsauskunft für Altersbezüge e.K." fordert derzeit Beamtinnen und Beamte per E-Mail auf, Auskünfte zu ihren Dienstzeiten zu geben. Sie erstellt daraufhin Berechnungen über die erworbene Versorgungsanwartschaft und fügt dem Schreiben eine Rechnung bei mit der Aufforderung, diese zu bezahlen.
Diese Organisation ist weder eine Behörde noch staatlich autorisiert, verbindliche Auskünfte zu erteilen. Beamtinnen und Beamte sind nicht verpflichtet, mit solchen privatrechtlichen Firmen zusammen zu arbeiten und sich derartige Auskünfte von dort geben zu lassen. Die Kostenerhebung für solche Auskünfte beruht nicht auf einer landesrechtlichen Vorschrift.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, sensibel mit Ihren Daten umzugehen und sich durch solche Aufforderungen nicht verunsichern zu lassen. Ihre persönlichen Informationen sollen und dürfen zu keinem Zeitpunkt an Versicherungsunternehmen weitergegeben werden, wenn Sie es nicht ausdrücklich wünschen.



3. Vorgriffsregelung zu Urlaub aufgrund Corona

Urlaub verfällt später

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2020 eine Vorgriffsregelung zu beabsichtigten Änderungen der Urlaubsverordnung beschlossen.

Damit verfällt der Urlaub der Beamtinnen und Beamten aus dem Urlaubsjahr 2019 abweichend von § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 UrlVO (sprich im Oktober) erst am 31. Dezember 2020.




Der Landesvorstand