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KiPo-Verfahren

Stärkung der Ermittlungs- und Auswertekompetenz

Mainz.

Seit Jahren ist ein drastischer Anstieg von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie zu verzeichnen. Das MdI hat mehrere Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Ermittlungs- und Auswertekompetenz in diesem Bereich zu stärken.

Seitens des „Fachausschusses K“ der GdP wird die zeitnahe Beschaffung von mehreren Einzelplatz-Lizenzen einer neuen Auswertesoftware und deren Einsatz im ganzen Land, als deutlicher Schritt nach vorne gesehen. Parallel erfolgt eine Pilotierung einer Bilderkennungssoftware, welche bereits in Niedersachsen getestet wird. Verbesserungen werden auch durch einen landesweit einheitlichen Workflow zu erwarten sein.

Für beide Softwares gilt, es sind leistungsstarke Rechner erforderlich!
Nun ist es wichtig die Soft- und Hardware zügig den Kommissariaten zur Verfügung zu stellen!

Darüber hinaus werden die Vor- und Nachteile einer Bearbeitungskonzentration KiPo bei den K2 am Sitz der jeweiligen Präsidien ergebnisoffen geprüft. In diesem Zusammenhang dürften die möglichen Vorteile einer effektiveren Sachbearbeitung u.a. einer Verdichtung an psychischer Belastung gegenüberstehen.

Sven Hummel
Vizevorsitzender des "Fachausschusses K“ in der GdP: „Neben dem allgemeinen Anstieg der Fallzahlen, dürfte durch die COVID-19-Pandemie, ein Rückstau in der Anlieferung der Fälle entstanden sein. Dies trifft die ohnehin personell schwachen Ermittlungskommissariate nun zusätzlich."

Daher fordert der „Fachausschuss K“ in diesem Zusammenhang eine psychische Gefährdungsbeurteilung für belastende Auswerte- und Ermittlungstätigkeiten mit entsprechenden Reaktionsmöglichkeiten, sowie finanzielle Zulagen und Zusatzurlaub.

Fazit:
Steigenden Fallzahlen muss mit einem größeren Ressourcenaufwand auf unterschiedlichen Ebenen wie Personal, Ausstattung und Finanzen begegnet werden. Entsprechende Vorkehrungen sollten frühzeitig in die Haushaltsplanungen des Ministeriums, aber auch in die Haushaltsplanungen der Behörden mit aufgenommen werden.

Der Landesvorstand