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Kurz berichtet

Mainz.

Beihilfe für Arznei – und Verbandsmittel neu geregelt *Infos zur Mütterrente *Beförderungen: A 10 BA bereinigen *Tarif- und Besoldung in der Zusammenfassung *Ostergruß *Veranstaltungshinweise 1. Mai

1. Beihilfe für Arznei- und Verbandsmittel neu geregelt

Änderung der Beihilfeverordnung zum 1.1.2019 sorgt für Verunsicherung

Seit dem 1.1.2019 sind die Beihilferegelungen für Arznei- und Verbandmittel neu geregelt worden. Beihilfefähig sind demnach grundsätzlich alle Arzneimittel, die eine Zulassung oder Registrierung nach dem Arzneimittelgesetz haben.
Ausgeschlossen von der Beihilfe sind Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Mittel, Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe. Dies führt, wegen ungenügender Kenntnis der neuen Regelungen, in einigen Fällen zu unliebsamen Überraschungen bei der Abrechnung.
Um dem vorzubeugen und zur Information über die Neuregelungen ist ein Merkblatt des Landesamtes für Finanzen angefügt, aus welchem ersichtlich ist, was dann auch beihilfefähig ist:

https://t1p.de/sklt

Mit diesen Informationen kann man im Zusammenwirken mit dem behandelnden Arzt darauf einwirken, dass nur Arzneimittel und Medikamente verschrieben werden, die auch beihilfefähig sind.


2. Erklärfilm zur Mütterrente

Mütterrente unterhaltsam erklärt:
https://t1p.de/us2a


3. Beförderungen

A 10 – Bewährungsaufstieg bereinigen

Die GdP setzt sich seit Jahren für eine Regelbeförderung nach A 10 ein. Immerhin ist es jetzt gelungen, im Bereiche A 10-Bewährungsaufstieg einen Fortschritt zu organisieren. Dieser Bereich soll bis 2021 endgültig erledigt sein.




4. Tarifergebnis und Besoldungsanpassung

Die Folgen im Überblick

Immer wieder wird nachgefragt, wie sich denn die Tarifergebnisse und die Besoldungsentscheidungen über die Laufzeit bis 2021 auswirken. Deswegen hier einmal im Überblick:
  • Die Tarifbeschäftigten erhalten erstmals mit dem Maigehalt die tariflichen Erhöhungen von 3,01 % (mindestens 100,- Euro) und eine entsprechende Nachzahlung ab 01/2019.
  • Die Beamtinnen und Beamten erhalten mit dem Juligehalt erstmals die Erhöhung von 3,2 % und die entsprechenden Nachzahlung ab 01/2019.
  • Zusätzlich erhalten die Beamtinnen und Beamten zum 1.7.2019 die Besoldungsanpassung von 2 %, insgesamt also 5,2 % mehr.
  • Zum 1. Januar 2020 erhalten die Tarifbeschäftigten die nächste tarifliche Erhöhung von 3,12 % (mindestens 90,- Euro).
  • Zum 1. Januar 2020 erhalten die Beamtinnen und Beamten die nächste tarifliche Erhöhung von 3,2 %.
  • Zum 1. Juli 2020 erhalten die Beamtinnen und Beamten die Besoldungsanpassung von weiteren 2 %.
  • Zum 1. Januar 2021 erhalten die Tarifbeschäftigten eine tarifliche Erhöhung von 1,29 % (mindestens 50,- Euro)
  • Die Beamtinnen und Beamten erhalten zum 1.1.2021 die tarifliche Erhöhung von 1,4 %.
  • In der Bilanz wird das Entgelt für Tarifbeschäftige bis 2021 damit um ca. 7,6 % (mindestens 240,- Euro) ansteigen.
  • Für die Beamtinnen und Beamten (und Versorgungsempfänger) wird im gleichen Zeitraum die Besoldung um 11,8 % ansteigen.



5. Ostergruß


Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wir wünschen euch für die Feiertage eine kurze Zeit zum Durchatmen und allen, die Dienst über die Feiertage haben, dass sie gesund wieder nach Hause kommen aus den kleinen und größeren Einsätzen, die an diesem Wochenende anstehen.


6. Mai-Kundgebungen mit GdP-Beteiligung