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GdP-Aktion vor dem Landtag

Ab in den Müll mit der Kostendämpfungspauschale. Die Familie muss ernährt, die Wohnung geheizt werden!

Mainz.

Sabrina Kunz: „Die Kostendämpfungspauschale ist aus der Zeit gefallen. So wie es keine „Dienstleistungsdämpfungspauschale“ gibt, darf es auch keine Kostendämpfungspauschale mehr geben. Es muss Schluss damit sein, dass die Bediensteten der öffentlichen Landesverwaltung die Konsolidierung des Landeshaushalts wuppen müssen!“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte heute anlässlich der Sitzung des Haushalt- und Finanzausschuss zu einem Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale zu einer Kundgebung unter Beteiligung der GEW und ver.di aufgerufen.

Mit solidarischem Zusammenhalt wurde deutlich, dass etwas für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz getan werden muss. Die Landesregierung tritt hier in der Rolle der Arbeitgeberin als unerbittlich auf. Immer wieder wird betont, dass die Tarifergebnisse auf die Beamtenschaft übertragen wurden und dass es 2019 und 2020 je zwei Mal zwei Prozent zusätzlich an Besoldung gab. GdP-Landesvize Stefanie Loth: „Wir haben nicht vergessen, dass die zusätzliche Besoldungserhöhung erforderlich war, um nach dem sog. „1%-Besoldungsdiktat“ nicht Gefahr einer verfassungswidrigen Alimentation zu laufen. Uns dann unter Hinweis auf die aus höchst verfassungsrechtlichen Erfordernissen erfolgten Erhöhung bei allen Forderungen immer wieder darauf hinzuweisen, wird der Rolle der Landesregierung als Arbeitgeber in keinster Weise gerecht.“

„Wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland schauen auch wir besorgt in den Herbst und Winter, unser Arbeitsplatz ist uns sicher und diesen Bonus wissen wir sehr zu schätzen. Aber die finanziellen Verpflichtungen, die hohen Energiepreise und die Inflationsrate insgesamt machen auch uns zu schaffen,“ betont Steffi Loth die aktuelle Situation. „Hinzu kommt, dass wir mit vollem persönlichen Einsatz – bis hin zum Einsatz unseres Lebens – unseren Polizeidienst zu leisten haben. Dass das in den nächsten Monaten nicht leicht wird, leuchtet jedem Polizisten und jeder Polizistin ein und dennoch ist es für uns selbstverständlich, dass wir diesen Einsatz bringen werden. Umgekehrt erwarten wir den gleichen Einsatz“, betont Loth.

Zum Hintergrund der Kostendämpfungspauschale:

Dahinter verbirgt sich die zum 1.1.2003 eingeführte Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an einem Teil ihrer Gesundheitskosten. Das rheinland-pfälzische Beihilfesystem sieht für die ledige Beamtin und den ledigen Beamten vor, dass er oder sie sich zu 50 % privat absichert, mit allen Kosten, die das verursacht. Die anderen 50 % werden von der Beihilfe, also dem Land, übernommen mit der Einschränkung der Kostendämpfungspauschale. Hinzu kommt, dass ohnehin nicht alle Kosten, die im Falle einer Krankheit durch die Beihilfe zu 50 % übernommen werden, präventive Maßnahmen, wie z.B. Vorsorgekuren, sind größtenteils ausgeschlossen oder nur möglich, wenn bereits ein Krankheitsbild vorliegt.

Die Kostendämpfungspauschale (KDP) ist ein pauschaler Beitrag, der den Beamtinnen und Beamten jährlich von der zu erstattenden Beihilfe abgezogen wird. Diese pauschalen Beiträge sind je nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Für die bei der Polizei anzutreffenden Besoldungsgruppen sind das für A 9-A 11: 150€, für die A 12-A 15 300€ und für A 16 – B 2 450€. So macht es einen gerechteren Eindruck. Praktisch läuft das so ab, sobald im Kalenderjahr die ersten Arzt- oder Behandlungskosten eingereicht werden, wird die Pauschale abgezogen. Anstatt einer Erstattung erfolgt also keine Erstattung oder eben weniger. Damit werden die Kosten des Landes reduziert oder gedämpft, ergibt das Wort Kostendämpfungspauschale.

Zeitgleich mit der Einführung der KDP am 1.1.2003 wurde ein monatlicher Beitrag eingeführt, um weiterhin Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu können, z.B. Zweibettzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Dieser Betrag beläuft sich derzeit auf 26€.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Rheinland-Pfalz. Sie engagiert sich für ihre landesweit rund 10.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Polizei sowie auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik.


Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Landesvorsitzende Sabrina Kunz oder die stellvertretende Landesvorsitzende Steffi Loth gerne zur Verfügung:

E-Mail: sabrina.kunz@gdp-rlp.de, Mobil:0175/4143603; E-Mail: Steffi.loth@gdp-rlp.de, Mobil: 0170/6822042

Unsere Pressemitteilung findet ihr hier zum Ausdrucken