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JUNGE GRUPPE (GdP) RLP informiert zum Thema Jobrad

Mainz.

Dienstfahrräder geleast durch eine Entgeltumwandlung? Der/die Beschäftigte spart Geld und die Umwelt gewinnt auch. Bereits im August 2019 haben wir das erste Mal Herrn Innenminister Lewentz persönlich das Modell „Jobrad“ vorgestellt – dieser zeigte sich offen.

Wir wollen euch nun umfassend über das Thema informieren:

Radfahren ist gut für Körper und Geist. Für die Umwelt gibt es zudem kaum ein besseres Fortbewegungsmittel. Ein Fahrrad im Alltag, in der Freizeit und natürlich auch für den Weg zum Dienst – das ist unser Ziel.


Was ist dieses „Jobrad“ – bzw. das Fahrrad-Leasing?
Das Fahrrad-Leasing beruht auf einer „Entgeltumwandlung“. Dabei wird die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen und mindert daher das „zu versteuernde Einkommen“. Der/die Beschäftigte spart dadurch Steuern und das Fahrrad-Leasing wird im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich attraktiver.

Was müsste für die Umsetzung passieren?
Die Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings müsste in Rheinland-Pfalz für die Beamt:innen das Landesbesoldungsgesetz bilden. Die Landesregierung müsste zuerst im Landesbesoldungsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, den Beamt:innen das Fahrrad-Leasing über eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Tatsächlich gibt es diese Möglichkeit in Rheinland-Pfalz zurzeit noch nicht. Sollte eine gesetzliche Änderung erfolgt sein, müsste das Land Rheinland-Pfalz Fahrrad-Leasingverträge bzw. einen Rahmen-Leasingvertrag abschließen. Dazu benötigt es eine europaweite Ausschreibung.

Was passiert nach dem Ablauf des Leasingvertrages?
Nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums (grundsätzlich 3 Jahre) könnte entweder ein neues Fahrrad geleast werden oder der Leasingdienstleister unterbreitet der Nutzerin / dem Nutzer ein Kaufangebot.

Gibt es Bundesländer, die bereits Erfahrungen vorweisen können?
Das Land Baden-Württemberg ist bundesweiter Vorreiter und mit dem Unternehmen „Jobrad GmbH“ in der Umsetzung für die Landesbeamt:innen des Landes Baden-Württemberg.

Warum gibt es auch kritische Stimmen?
Für Tarifbeschäftigte müsste eine Entgeltumwandlung in den Tarifverträgen vorgesehen werden. Hierbei wird u.a. kritisch gesehen, dass von dem Teil des Entgeltes, welcher umgewandelt wird, keinerlei Beiträge in die Sozialversicherung bezahlt werden. Auf diese Weise sinken die individuellen Ansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, da sich diese an dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt berechnet. Entgeltumwandlung bedeutet in diesem Bereich: weniger Krankengeld, weniger Arbeitslosengeld und niedrigere Rentenansprüche.

Hat die GdP Alternativen?
Ein Anreiz statt nur eine Erleichterung wäre es, wenn das Radfahren ebenso gefördert würde, wie die Nutzung des ÖPNV. Die meisten Kommunen gewähren Zuschüsse zu Jobtickets. Eine GdP-Idee weiter: Die Zuschüsse auch auf das Radfahren ausweiten und somit auch die Möglichkeit des Fahrradleasings für Tarifbeschäftigte ohne Verluste in den Sozialversicherungen mitnehmen!

Wie sagt die aktuelle Landesregierung?
Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es sinnvoll, die Erfahrungen in Baden-Württemberg abzuwarten und die Ergebnisse in die Entscheidung über die Einführung eines „Jobrad-Modells“ auch für das Land Rheinland-Pfalz einzubeziehen. In einem zweiten Schritt soll dann die Frage der besoldungsrechtlichen Entgeltumwandlung beantwortet werden.

Innenminister Roger Lewentz versicherte der JUNGEN GRUPPE (GdP) RLP in einem weiteren persönlichen Gespräch vom 23.09.2020, dass er von der Idee überzeugt ist und sich weiterhin für die Einführung der Möglichkeit des „Jobrad‘s“ einsetzen werden.


Ein erster Erfolg der JUNGEN GRUPPE (GDP) RLP: In den Wahlprogrammen zur Landtagswahl 2021 von SPD und „Bündnis 90 – Die Grünen“ ist die Einführung eines „Jobrad‘s“ für den öffentlichen Dienst klar als Ziel formuliert. CDU und FDP nehmen dazu in den offiziellen Wahlprogrammen derzeit keine klare Position ein – stehen dem Thema in persönlichen Gesprächen jedoch positiv gegenüber.

Christian Weinmann,
stellv. Landesjugendvorsitzender:
„Mit der Option des Fahrradleasings würde sich das Land Rheinland-Pfalz als attraktiver Arbeitgeber im öffentlichen Dienst positionieren und ein deutliches Zeichen für die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen und die Umwelt setzen.“


Jennifer Otto, Landesjugendvorsitzende: „Aus unseren Ausführungen wird deutlich, dass die Einführung des Fahrradleasings keine Option nur für Beamt:innen der rheinland-pfälzischen Polizei sein kann. Wir werden daher die Gespräche fortführen und auch über unseren Tellerrand hinaus suchen, um am Ende erfolgreich zu sein!“
Das aktuelle Flugblatt findet ihr HIER zum Ausdrucken!