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Rechtsschutz

Rechtsschutz

Der GdP-Rechtsschutz funktioniert ähnlich wie eine Dienstrechtsschutzversicherung; nur besser. Wenn eine Kollegin oder ein Kollege Hilfe braucht, können wir für sie da sein, weil alle anderen Mitglieder durch ihre Mitgliedsbeiträge solidarisch dazu beitragen. Mit unserem Gewerkschaftssekretär Markus Stöhr als Rechtsanwalt und unserer Referentinen Anne Wiench und Frauke Holzenthal stehen euch in der Geschäftsstelle drei Volljuristen zur Beratung und Vertretung zur Verfügung. Daneben arbeiten wir mit der DGB-Rechtsschutz GmbH zusammen, die in ihren Büros in Wiesbaden, Koblenz, Ludwigshafen, Trier und Saarbrücken besondere beamtenrechtliche Kompetenz besitzt und für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen über besondere Sachkunde in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten verfügt. Weitere Büros der DGB-Rechtsschutz GmbH sind in Mainz, Bad Kreuznach, Kaiserslautern und Pirmasens. Schließlich könnt ihr nach Zusage der Rechtsschutzgewährung auch einen externen Rechtsanwalt eurer Wahl mit der Interessenvertretung beauftragen.

Der Rechtsschutz gilt in arbeits- und dienstrechtlichen Streitigkeiten, die mit der beruflichen Tätigkeit des Mitglieds in der Polizei in Verbindung stehen. Erfasst ist auch die Tätigkeit in der GdP oder im Personalrat.


Im Strafrecht
Wir schützen bei Ermittlungsverfahren, die in Zusammenhang mit dem Dienst stehen, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn eine vorsätzliche Handlung vorgeworfen wird. Das unterscheidet uns von vielen Rechtsschutzversicherungen.

In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
Die verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten umfassen zahlreiche Konstellationen, von dem Streit um die Anerkennung eines Dienstunfalls, die Beihilfe, die Besoldung und die Rückforderung derselben, Fragen der Dienstfähigkeit und vieles mehr.

Zivilrechtliche Ansprüche
Wenn beispielsweise Schmerzensgeldforderungen aus einer dienstlichen Tätigkeit durchgesetzt werden müssen, stehen wir euch zur Seite.

Bei arbeitsrechtlichen Verfahren
Rechtsschutz gibt es bei allen Problemen aus dem Beschäftigungsverhältnis auch für die tariflich beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

In Disziplinarverfahren
Hier spielt es auch keine Rolle, ob das Verfahren aus dienstlichen oder außerdienstlichen Gründen eingeleitet wurde: Schließlich geht es um die berufliche Zukunft!

Bei sozialrechtlichen Verfahren
Darunter fallen in erster Linie Klagen zum Schwerbehindertenrecht, z.B. wegen des Grades der Behinderung (GdB).


Solidarität hat auch Spielregeln, ohne funktioniert sie nicht.


Wir finanzieren den umfangreichen Rechtsschutz aus den Mitgliedsbeiträgen, d.h. eurem Geld. Damit wir dies aufrechterhalten können und es gerecht bleibt, haben wir ein paar Regeln:

    • Antrag vor Anwalt
      Bevor ihr zum Anwalt geht, müsst ihr bei eurer Kreisgruppe einen Rechtsschutzantrag stellen. Diese leitet den Rechtsschutzantrag dann an die Geschäftsstelle weiter, bei der unverzüglich über euren Antrag entschieden wird.

    • Gleicher Rechtsschutz für alle
      Unsere Rechtsschutzregeln sind für alle Mitglieder gleich. Deshalb: Mitglied der GdP werden, bevor etwas passiert, dann können wir auch helfen.

    • Klagen - nicht um jeden Preis
      Wenn bei einem Rechtsstreit keine Erfolgsaussichten bestehen, z.B. weil ein hohes Gericht den Anspruch schon einmal abgelehnt hat, müssen wir den Rechtsschutzantrag ablehnen.

    • Keine Honorarvereinbarungen
      Wir übernehmen die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes im Rahmen der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach kann der Rechtsanwalt gemäß Umfang und Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit die Gebühren nach einem gesetzlichen Rahmen bestimmen. Werden hingegen mit Rechtsanwälten individuelle Vereinbarungen, sogenannte Honorarvereinbarungen, abgeschlossen, können wir nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren übernehmen.

    • Vorrang der privaten Rechtsschutzversicherung
      Wer über eine einstandspflichtige private Rechtsschutzversicherung verfügt, bedarf grundsätzlich keiner solidarischen Hilfe. Deshalb geht die private Rechtsschutzversicherung dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz grundsätzlich vor.
      TIPP: Den Baustein „Berufsrechtsschutz“ aus der Rechtsschutzversicherung abwählen und als GdP-Mitglied Geld sparen.


Und so funktioniert der GdP-Rechtsschutz

Den Rechtsschutzantrag könnt ihr auf dieser Homepage herunterladen oder bei eurer Kreisgruppe erhalten. Der Rechtsschutzantrag wird von der Kreisgruppe an den Landesbezirk weitergeleitet. Von dort erhaltet ihr unverzüglich Bescheid. Bei schwierigen Sach- und Rechtsfragen setzen wir uns mit euch in Verbindung, um die Angelegenheit zu besprechen und die weitere Vertretung abzustimmen.

In Eilfällen oder wenn ihr eine juristische Beratung wünscht, helfen wir euch gerne sofort weiter. Meldet euch bitte bei der Geschäftsstelle unter 06131 / 96009-0 oder unter rechtsschutz@gdp-rlp.de.

Alles Weitere steht in der Rechtsschutzordnung der GdP, den Zusatzbestimmungen des Landesbezirks der GdP Rheinland-Pfalz oder den Hinweisen dazu. Weitere nützliche Unterlagen, wie eine Vollmacht, eine Schweigepflichtentbindungserklärung usw. findet ihr ebenfalls unter dieser Rubrik.