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GdP zu Tarifergebnis

Kabinett sagt zeitgleiche und systemgerechte Übernahme für die Beamt:innen zu

Versorgungsempfänger:innen drängen auf anteilige Übernahme der Sonderzulage

Mainz.

Die Tarifverhandlungen waren dieses Mal sehr zäh. Doch am Ende konnten Verbesserungen für den Pflegebereich erreicht werden und eine Tariferhöhung zum 1.12.2022 in Höhe von 2,8% sowie eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300€. Die Tarifgemeinschaft der Länder hat die wirkungsgleiche Übernahme auf die Länder angekündigt. Die Entscheidung ob und in welcher Höhe die Übertragung kommt, entscheiden die Länder.


Die Lage in Rheinland-Pfalz:

Das Kabinett hat schon entschieden, dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird. Geplant ist, dass ein Gesetzentwurf für die Besoldungserhöhung zu Beginn des Jahres 2022 in den Landtag eingebracht wird, um sie gesetzlich umzusetzen. Dazu gehört zum einen die 1300 € Corona-Sonderzahlung und zum anderen die Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent. Hier haben unsere Gespräche im Vorfeld gewirkt.

Und was ist mit den Versorgungsempfänger:innen?

Die Tarifverhandlungen sind die einzige Möglichkeit für die Beamt:innen mehr Gehalt zu bekommen. Das gilt auch für die Versorgungsempfänger:innen. Und derzeit steigen sowohl die Inflationsrate als auch die Gas-und Strompreise und die Kaufkraft leidet. Daher wäre es auch für die Senior:innen nur angemessen, zur Überbrückung der 14 sogenannten Leermonate einen Ausgleich zu erhalten. Deshalb fordern wir hier eine Kompensation in Höhe von 70% der Sonderzahlung.
Unsere politische Bewertung hierzu:

„Teurere Preise machen auch vor unseren Senior:innen nicht halt, daher fordern wir bis zur linearen Erhöhung zum 1.12.22 einen Ausgleich von 70 Prozent der 1300 €.
Außerdem ist die Festlegung, dass in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden haben muss, sonst besteht kein Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung für unsere in Elternzeit befindlichen Kolleg:innen benachteiligend, hier wäre eine anteilige Auszahlung wünschenswert.



Der Landesvorstand