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Pensionsalter, Beförderungen und DNA-Analyse

Mainz.

§ 208 LBG - Pensionsalter für Polizistinnen und Polizisten
Beförderungen
DNA-Analyse

§ 208 LBG - Pensionsalter für Polizistinnen und Polizisten
Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizistinnen und Polizisten bleibt umstritten. Bei Gesprächen mit Abgeordneten und Vertretern der Landesregierung vertritt die GdP immer die klare Position: § 208 LBG muss verändert werden. Aktuell haben wir unsere Auffassung Ministerpräsident Kurt Beck übermittelt. Ein weiteres Gespräch mit ihm ist für Mitte Februar terminiert.
Dabei stellten wir erneut heraus, dass mit der erzwungenen Weiterführung des Beamtenverhältnisses über den 31.12.2007 hinaus vielen Kollegen die bundesrechtlich garantierte Ruhegehaltsfähigkeit ihrer Polizeizulage genommen wird. Ein von der GdP in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dieser vom Landesgesetzgeber vorgenommene Eingriff in eine bestehende bundesgesetzliche Rechtsgarantie verfassungsrechtlich zu beanstanden ist. Deshalb werden wir mit Rechtsschutz der GdP Musterklageverfahren betreiben.
Ministerpräsident Beck und sein Kabinett haben es selbst in der Hand, einer gerichtlichen Schlappe zuvor zu kommen, indem endlich der Weg zur Änderung von § 208 LBG freigemacht wird. Dann wäre auch Gelegenheit, andere Ungerechtigkeiten der Bestimmung wie beispielsweise die „Fallbeil-Regelung“, mindestens 25 Jahre Wechselschichtdienst für die Pensionierung mit 60 nachweisen zu müssen, zu beseitigen.

Beförderungen
Der Innenminister will Mitte Februar über das Zahlengerüst für das Beförderungsverfahren 2005 entscheiden. Gegenwärtig laufen die Vorarbeiten für den 18. Mai im Innenministerium auf Hochtouren. Das Gesamtbudget soll bei etwa 2 Mio. € liegen. Bleibt abzuwarten, ob die Erwartungen an Beförderungsquoten und Zahl der Beförderungsfälle erfüllt werden.

DNA-Analyse
Der Erfolg der DNA-Analyse bei der Aufklärung von Straftaten ist enorm. In jedem 4. Fall, in dem die Polizei DNA-Daten vergleichen konnte, erlangte sie einen Treffer. So konnten bis Ende 2004 rund 340 Tötungsdelikte, 820 Sexualstraftaten und 21.000 Diebstähle mit Hilfe der DNA-Analyse aufgeklärt werden.
Immer wieder muss in der öffentlichen Debatte betont werden: Die DNA-Probe ist kein schwerwiegenderer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als die Abnahme eines Fingerabdruckes. Sie ist nicht mit einem Gen-Test gleichzusetzen und sie führt auch nicht dazu, dass nun alle Bürger „kriminalisiert“ werden.
Es ist erfreulich, dass immer mehr Politiker die GdP-Auffassung teilen und für eine Neufassung der Rechtsbestimmungen eintreten. Aktuell hat sich der Mainzer Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann, Stellv. Vorsitzender des Innenausschusses, in dieser Richtung geäußert. So könnte der Weg frei werden, die DNA-Analysedatei als Instrument der Gefahrenabwehr im POG zu verankern und den nach StPO bestehenden Richtervorbehalt aufzugeben.